Das Kultusministerium weist darauf hin, dass die öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg selbstverständlich nicht verpflichtet sind, sich an dieser Umfrage zu beteiligen.
Die einzelne Schule kann selbst entscheiden, ob sie unter Beachtung des Aufwands für die Beantwortung und des angestrebten Erhebungszwecks an der Umfrage teilnehmen möchte. Daten und Fakten auf Schulebene dienen in erster Linie der Aufgabenerfüllung der Kultusverwaltung und zur Unterrichtung der Öffentlichkeit im Rahmen der Amtlichen Schulstatistik.
Das Statistische Landesamt ist lediglich befugt, solche Daten zu wissenschaftlichen Untersuchungen unter Berücksichtung der Belange des Datenschutzes zur Verfügung zu stellen. Einen solchen Zweck kann das Kultusministerium in der Erstellung einer Schuldatenbank nicht erkennen.