GEW Nordrhein-Westfalen
Rechtsgutachten: Landespersonalvertretungsgesetz 2007 verfassungswidrig
Gesetz benachteiligt Lehrerinnen und Lehrer
Mehr zu: Nordrhein-Westfalen, Schulgesetz, SchuleGEW und DGB haben die Landesregierung aufgefordert, das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) umgehend zu korrigieren, weil es Regelungen enthält, die die Lehrkräfte an Schulen in NRW gegenüber den übrigen Landesbediensteten in verfassungswidriger Weise benachteiligen. In einem von DGB und GEW in Auftrag gegebenen Gutachten sieht der Verfasser, Dr. Klaus Joachim Grigoleit, einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot für gegeben, da der Gesetzgeber mit dem Umbau der Personalvertretung im Schulbereich aus Gründen der Kostenersparnis die 180.000 Lehrkräfte des Landes schlechter stellt als den restlichen Öffentlichen Dienst. Dies ist nach Auffassung des Rechtsexperten sachlich nicht zu rechtfertigen.
"Ein Drittel der Arbeitskapazitäten der Personalräte an Schulen entfallen und das stellt eine qualifizierte Mitbestimmung materiell in Frage", erklärte heute GEW-Landesvorsitzender Andreas Meyer-Lauber anlässlich der Vorstellung des Gutachtens in Düsseldorf.
Mit dem neuen Personalvertretungsgesetz sei die Grundlage für die Auflösung ganzer örtlicher Personalvertretungen an den Haupt- und Förderschulen geschaffen, indem die Dienstaufsicht von den Schulämtern auf die Bezirksregierungen übertragen werde. Weiterhin gebe es Sonderbeschränkun-gen für die Freistellung von Personalräten an Schulen, deren Umfang um ein Sechstel gegenüber den übrigen Personalvertretungen abgesenkt werde. Die einzelnen schulformbezogenen Personalvertret-ungen auf der Bezirksebene - von der Grundschule bis zum Berufskolleg - seien von 25 auf 15 Mitglieder herabgesetzt worden.
DGB-Landeschef Guntram Schneider erinnerte daran, dass mit der Novellierung des Landespersonal-vertretungsgesetzes die Landesregierung nicht das erste Mal versuche, die grundgesetzlich verbrieften Mitbestimmungsrechte der Lehrerinnen und Lehrer in NRW zu unterlaufen. "Auch im schwarz-gelben Schulgesetz von 2006 war die Mitbestimmung an eigenverantwortlichen Schulen nicht sauber geregelt", so Schneider. Die derzeit laufende parlamentarische Beratung des dritten Schul-rechtsänderungsgesetzes, mit dem die damals konstatierten Mängel aufgehoben werden sollen, sei Ergebnis politischen Drucks und mit rechtlicher Expertise der Gewerkschaften zustande gekommen.
"Wir brauchen dringend eine politische Lösung für ein verfassungskonformes Personalvertretungs-gesetz", erklärte heute GEW-Landesvorsitzender Andreas Meyer-Lauber in Düsseldorf anlässlich der Vorstellung des Gutachtens. Die GEW sei zu sofortigen Verhandlungen bereit. Die Zeit dränge, die Ungleichbehandlung der Landesbediensteten in den Schulen aus dem Gesetz aufzuheben, da sich in diesen Tagen die neu gewählten Personalräte konstituieren. "Die Kolleginnen und Kollegen, die sich für die Mitbestimmung engagieren, wollen wissen, woran sie sind", drängte der GEW-Landesvorsitzende.
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