Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, dass Führungspositionen im Beamtenbereich zeitlich nicht befristet werden dürfen. Es sei schon jetzt immer schwerer geworden, geeignetes Führungspersonal im Schulbereich zu finden. Für eine "nachhaltige" positive Schulentwicklung benötige ein Rektor neben der äußeren Unabhängigkeit sehr viel Zeit, so VBE-Chef Rudolf Karg. Eine Schule könne man nicht "auf Abruf" leiten.
"Rektoren sind keine Lehrer, die mal so nebenher ein bisschen die Schule leiten", moniert Karg. Rektoren benötigten neben einer soliden Aus- und Fortbildung in Personalführung, Rechts- und Haushaltsfragen sowie Schulmanagement die Sicherheit, kontinuierlich an ihren Aufgaben arbeiten zu dürfen. Um die innere Schulentwicklung im notwendigen Umfang voranzutreiben und die permanent wachsenden Aufgaben im pädagogischen und administrativen Bereich erfolgreich erledigen zu können, dürfe ein Schulleiter nicht durch eine zeitliche Limitierung der Berufung eingeengt werden. Insofern sei das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sehr zu begrüßen.
Eine zeitliche Begrenzung der Leitungsfunktion würde potenzielle Bewerber eher abschrecken und ließe obendrein neuen Rektoren zu wenig Raum, die Schule positiv voranzubringen. Um mögliche Fehlbesetzungen korrigieren zu können, gibt es bereits eine zweijährige Probezeit, die deutlich länger ist als in anderen Berufssparten. Sollte sich in dieser Zeit die neue Schulleitung bewährt haben, könne man davon ausgehen, dass diese auch künftig zum Wohle der Schule arbeiten werde, versichert Karg.
Damit Rektoren künftig noch bessere Arbeit leisten können, muss jedoch die viel zu hohe Unterrichtsverpflichtung der Schulleiter spürbar reduziert werden. Auch von der Besoldung her müsste das Rektorenamt deutlich attraktiver gestaltet werden, fordert der VBE-Vorsitzende.