Auszug aus dem Beschluss VG 3 A 220.08 des Verwaltungsgerichts:
Durch die im vorhinein bekannt gewordenen Prüfungsaufgaben kam es bei der Durchführung der Prüfung zu einem prüfungsrechtlich erheblichen Verfahrensfehler, den der Antragsgegner nicht nur korrigieren durfte, sondern durch Anordnung der Wiederholung der Prüfungsarbeit auch korrigieren musste, um die ihm nach § 43 Abs. 1 Satz 3 Sek I-VO obliegende Verpflichtung zu erfüllen, die Prüfung für den mittleren Schulabschluss "unter einheitlichen Bedingungen" durchzuführen.
Der Landeselternausschuss bittet um Kenntnisnahme des Beschlusses und rät den Schülerinnen und Schülern sich auf die Wiederholung der Prüfung am 23.06.2008 vorzubereiten.
Die Darlegungen der Senatsbildungsverwaltung im Verfahren geben Anlass zu weiteren Fragen. Zitat aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts: "Der weit überwiegende Teil dieser Schulen berichtete darüberhinaus, dass Schülerinnen und Schüler zugegeben hätten, ihnen seien die Aufgaben teilweise bereits zwei Wochen vor dem Prüfungstermin über das Internet oder in anderer Weise (z. B. in einer Druckerei am Kottbusser Tor und im Gesundbrunnen-Center) entgeltlich oder unentgeltlich angeboten worden. Schüler gaben nach Mitteilung der Schulen auch zu, die Prüfungsaufgaben auf diese Weise selbst erworben zu haben; berichtet wurde, dass es "zahlreiche Geständnisse" gegeben habe." Wie kam die genannte Druckerei in den Besitz der Aufgaben? Wurden die Aufgaben dort gedruckt und nicht in der Druckerei der Verwaltung? Wie war es möglich, dass die Aufgaben zwei Wochen vor Prüfungstermin über das Internet oder in anderer Weise zugänglich waren, die Senatsbildungsverwaltung aber erst am Tag der Prüfung davon erfahren haben will?
Auf der letzten Sitzung des Landesschulbeirats wurde zudem bekannt, dass einzelne Nachhilfelehrer noch früher Kenntnis über die Aufgabenstellung erlangt haben sollen. Die Nachhilfelehrer wurden offenbar gebeten die Aufgaben zu erklären und Lösungen zu ermitteln. Erst nach dem ersten Prüfungstermin wurde den Nachhilfelehrern klar, dass es sich bei den Aufgaben um die diesjährigen MSA-Aufgaben handelte.
Als sehr bedenklich stuft der Landeselternausschuss das folgende Zitat des Beschlusses ein: "In vielen Fällen wurde berichtet, dass auffällig viele und besonders auch schwächere Schüler ihre Arbeiten vorzeitig beendeten und dass bei ersten Durchsichten der geschriebenen Arbeiten deutlich bessere Ergebnisse als bei früheren Klassenarbeiten festgestellt worden seien." Indirekt wird damit dargelegt, dass ein Schüler oder eine Schülerin die MSA-Prüfung "erwartungsgemäß" abschließen muss, anderenfalls gerät er in den Verdacht betrogen zu haben.