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Pressemeldung von: Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Widerspruchsverfahren zur MSA – Mathematikprüfung am 23.06.2008

Berlin, 24.06.2008

Der Landeselternausschuss nimmt die zahlreichen Hinweise auf den höheren Schwierigkeitsgrad der zweiten Mathematikprüfung ernst und rät betroffenen Schülerinnen, Schülern und deren Eltern Widerspruch gegen die zweite MSA Mathematikprüfung einzulegen.

Schüler / Eltern haben die Möglichkeit Widerspruch gegen die MSA-Prüfung vom 23.06.2008 einzulegen. Der Widerspruch muss beim Schulleiter hilfsweise bei der zuständigen Schulaufsicht der Schule eingereicht werden.

Der Widerspruch sollte schriftlich verfasst werden und kann z. B. folgende Punkte beinhalten:

Darüber hinaus sollte eine Forderung enthalten sein, möglich wäre u.a.


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