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Pressemeldung von: Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Widerspruchsverfahren zur MSA – Mathematikprüfung am 23.06.2008
Berlin, 24.06.2008 Der Landeselternausschuss nimmt die zahlreichen Hinweise auf den höheren Schwierigkeitsgrad der zweiten Mathematikprüfung ernst und rät betroffenen Schülerinnen, Schülern und deren Eltern Widerspruch gegen die zweite MSA Mathematikprüfung einzulegen.
Schüler / Eltern haben die Möglichkeit Widerspruch gegen die MSA-Prüfung vom 23.06.2008 einzulegen. Der Widerspruch muss beim Schulleiter hilfsweise bei der zuständigen Schulaufsicht der Schule eingereicht werden.
Der Widerspruch sollte schriftlich verfasst werden und kann z. B. folgende Punkte beinhalten:
- Schwierigkeitsgrad der zweiten Prüfung war höher (beide Prüfungen sind auf der Internetseite des Landeselternausschusses veröffentlicht)
- Hinweis auf das Dokument "msa_fragen_antworten.pdf" der SenBWF ("Wird die Wiederholungsarbeit schwerer? Nein, der Schwierigkeitsgrad von Abschlussarbeiten muss identisch bleiben. Natürlich werden aber andere Aufgaben gestellt, der Stoff umfasst wie vorher auch das Gelernte aus den Jahrgangsstufen 7 bis 10.")
- Hinweis auf die Zusage des Senator gegenüber dem Landesschülerausschuss ("Der Schwierigkeitsgrad wird sich nicht ändern.")
- Ungenügende Bearbeitungszeit infolge der Erhöhung der Aufgabenanzahl
- Vergleichbarkeit der ersten und zweiten Prüfung hinsichtlich Schwierigkeitsgrad und Umfang der Aufgaben ist nicht gegeben
- Hinweis auf nicht behandelte Themen im Mathematikunterricht
- Hinweis auf fehlende Vorbereitung des Schülers/der Schülerin durch die Schule
- Schüler/Schülerin und deren Eltern wurden nicht rechtzeitig (eine Woche) über den Prüfungstermin (durch die Schule) informiert
Darüber hinaus sollte eine Forderung enthalten sein, möglich wäre u.a.
- Neubewertung mit einem veränderten Bewertungsmaßstab
- Wiederholung der Prüfung