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Das Erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes tritt in Kraft / Wichtiger Bestandteil des Sofortprogramms umgesetzt

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen: "Jugendschutz wird deutlich verbessert: Klares Signal auf den ersten Blick"

Mehr zu: Jugendschutz, Killerspiele, Medienkompetenz, Schule, Kindergarten / Vorschule, Sonderthemen
Berlin, 30.06.2008 -

Am morgigen Dienstag, 1. Juli 2008, tritt das Erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes in Kraft. Es verbessert ab sofort den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere vor gewaltbeherrschten Computerspielen. Dabei werden in Bezug auf Trägermedien wie CDs und DVDs zum einen Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen festgelegt und zum anderen die Indizierung gewaltbeherrschter Inhalte erleichtert.

Das Gesetz ist Bestandteil des Sofortprogramms zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gewaltbeherrschten Computerspielen, das Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und Armin Laschet, Familienminister in Nordrhein-Westfalen, gemeinsam gestartet haben. "Wir schließen mit der Gesetzesänderung entscheidende Lücken, um den Jugendschutz gezielt zu verbessern", sagt Ursula von der Leyen. "Vielfach sind derzeit die Kennzeichen, die Altersangaben und somit Abgabeverbote deutlich machen sollen, nur mit der Lupe zu lesen, das bringt in der Praxis rein gar nichts. Demnächst kann man auf den ersten Blick erkennen, ab welchem Alter Spiele und Filme für Kinder und Jugendliche freigegeben sind", so die Bundesfamilienministerin. "Auch die Erweiterung des Kataloges schwer jugendgefährdender Medien ist ein klares Signal für Hersteller und Händler. Der Gesetzgeber sagt sehr deutlich: Diese Trägermedien gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen", erklärt von der Leyen.

Mit dem Gesetz treten in der Praxis folgende Maßnahmen zur Verbesserung des effektiven Jugendmedienschutzes in Kraft:

  • Der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die kraft Gesetzes indiziert sind, wird im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert. Dies betrifft Trägermedien, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen".
  • Die im Gesetz genannten Indizierungskriterien werden in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen erweitert und präzisiert. Es wird durch den Gesetzgeber klargestellt, dass "Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird" jugendgefährdend sind und von der Bundesprüfstelle in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen wird.
  • Die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) werden gesetzlich festgeschrieben: "Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen."

Die Gesetzesänderungen sind der erste Schritt des Sofortprogramms zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gewaltbeherrschten Computerspielen. In einem zweiten Schritt wird derzeit zwischen Bund und Ländern auf Grundlage der vom Hans-Bredow-Institut in Hamburg erstellten Evaluierung der Jugendschutzvorschriften über weitere Verbesserungen im Jugendmedienschutz beraten. Die Konvergenz von Online- und Offline-Medien erfordert dabei ein aufeinander abgestimmtes Verhalten vom Bund - zuständig für Trägermedien wie DVDs und CDs - und den Ländern, die die Kompetenz für die Inhalte im Internet haben.

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