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Pressemeldung von: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Kultusministerium begrüßt VGH-Urteil

Zumeldung zu lsw: 7385: VGH: Geänderte Abiturverordnung ist rechtens – Klage abgewiesen

Stuttgart, 01.07.2008

Das Kultusministerium begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zur geänderten Abiturordnung. "Es freut mich, dass die von uns vertretene Rechtsauffassung vom VGH in vollem Umfang bestätigt wurde", sagte Kultusminister Helmut Rau.

Rau weiter: "Die Profilzüge Sport, Musik und Bildende Kunst in der Mittelstufe sind ein besonders wertvolles Bildungsangebot. Schülerinnen und Schüler, die diese Profilzüge in der Mittelstufe belegen, haben in der Oberstufe und in der Abiturprüfung keinerlei Nachteile. Dies hat das Gericht jetzt bestätigt."


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