Das Kultusministerium begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zur geänderten Abiturordnung. "Es freut mich, dass die von uns vertretene Rechtsauffassung vom VGH in vollem Umfang bestätigt wurde", sagte Kultusminister Helmut Rau.
Rau weiter: "Die Profilzüge Sport, Musik und Bildende Kunst in der Mittelstufe sind ein besonders wertvolles Bildungsangebot. Schülerinnen und Schüler, die diese Profilzüge in der Mittelstufe belegen, haben in der Oberstufe und in der Abiturprüfung keinerlei Nachteile. Dies hat das Gericht jetzt bestätigt."