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Der Schulbereich bedarf weiterer erheblicher Investitionen

VBE: Viele offene Fragen vor dem Start ins neue Schuljahr

Mehr zu: Arbeitszeitkonto, Bildungschancen, Bildungswesen, Durchlässigkeit, Eigenverantwortliche Schule, Hauptschule, Individuelle Förderung, Klassenfrequenz, Nordrhein-Westfalen, Schulgesetz, Weiterbildung, Schule
Dortmund, 08.08.2008 -

"Der Start ins neue Schuljahr ist trotz zusätzlicher Investitionen in den Schulbereich von vielen offenen Fragen begleitet, die dringend einer Lösung bedürfen", so Udo Beckmann, Vorsitzender des VBE NRW.

1. Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen

Die schulpolitische Leitlinie der Landesregierung lautet immer, die Durchlässigkeit nach oben erhöhen zu wollen. Die aktuelle Schulstatistik belegt das Gegenteil. Wechselten im Schuljahr 2006/07 noch 828 Schülerinnen und Schüler (0,31 Prozent) von der Haupt- in die Realschule, so waren es im Schuljahr 2007/08 nur noch 714 (0,29 Prozent). Ebenso verringerte sich die Zahl der Schulformwechsler von der Hauptschule auf das Gymnasium von 96 (0,04 Prozent) auf 53 (0,02 Prozent). Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die vom Gymnasium zur Realschule wechseln mussten, stieg dagegen von 6362 (1,61 Prozent) im Schuljahr 2006/07 auf 6574 (1,65 Prozent) im Schuljahr 2007/08.

2. Klassengröße

In NRW gibt es nach wie vor 7000 Klassen mit mehr als 30 Schülerinnen und Schülern. Diese Zahl steht im krassen Widerspruch zum im Schulgesetz verankerten Anspruch auf individuelle Förderung. Eine Absenkung der Klassengrößen an allen Schulformen ist zwingend erforderlich. Keine Grundschulklasse darf mehr als 24 Schüler/innen haben.

3. Zahl der Hauptschulen mit weniger als 48 Schüler/innen in Klasse 5 wächst

Die Hauptschule profitiert bisher noch nicht erkennbar von den bisherigen Stützmaßnahmen der Landesregierung. Dass die Übergangszahlen sich auf einem Level von 15,1% eingependelt haben, ist nicht auf ein geändertes Elternwahlverhalten, sondern vor allem auf die Zwangszuweisungen in Folge des Prognoseunterrichts zurückzuführen.

4. Eigenverantwortliche Schule

Seit dem 1.8.2008 sind die nordrhein-westfälischen Schulen eigenverantwortlich. Mehr Eigenverantwortlichkeit kann sich nicht in der Erweiterung der Dienstvorgesetzteneigenschaft von Schulleitung erschöpfen. Schulen brauchen umfassende Unterstützung in Form von zusätzlichen personellen, finanziellen und zeitlichen Ressourcen sowie umfassende und bedarfsgerechte Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung, um die Unterrichtsarbeit an den Schulen im Sinne von mehr individueller Förderung voranzubringen. Dazu gehört auch, dass man ihnen mehr Spielräume für die Erarbeitung und Umsetzung bildungsgangübergreifender Konzepte gibt. Ebenso benötigen die Schulleitungen mehr Leitungszeit zur Erfüllung ihrer Aufgaben.

5. Absenkung der Arbeitszeit

Ein zentrales Thema für die Landesregierung muss die Absenkung der Arbeitsbelastung sein. Der VBE hat auf Grund seiner Arbeitszeitstudie nachgewiesen, dass es ohne eine Absenkung der Pflichtstundenzahl eine durchgreifende Verbesserung der Qualität pädagogischer Arbeit und der Lehrergesundheit nicht geben wird.

Beckmann abschließend: "Der Schulbereich bedarf weiterer erheblicher Investitionen."

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