GEW Baden-Württemberg
GEW: Mehr Mittel für Klassenfahrten
Aufenthalte sollen pädagogischen Nutzen haben
Mehr zu: Außerschulische Lernorte, Baden-Württemberg, Kinderarmut, Klassenfahrt, Recht, Urteile, SchuleDie Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) will höhere Zuschüsse für Klassenfahrten erreichen. "Das Kultusministerium hat noch immer nicht auf ein Urteil aus dem Jahr 2007 reagiert, nach dem Aufwendungen für Lehrerinnen und Lehrer bei Klassenfahrten erstattet werden müssen", sagte Doro Moritz, Landesvorsitzende der Bildungsgewerkschaft am Mittwoch (27.08.) in Stuttgart.
Am Beginn des Schuljahres fahren viele Schüler/innen in Schullandheime. Die GEW beobachtet, dass es immer schwieriger wird, Klassenfahrten anzubieten. "Es fehlt an Geld und Zeit. Wenn Lehrkräfte auf Klassenfahrt gehen, fällt in anderen Klassen Unterricht aus und wichtige Projekte bleiben liegen. Wir brauchen mehr Mittel für Vertretungen, damit der normale Schulbetrieb weiterlaufen kann", so Moritz.
Bei der Planung von Klassenfahrten empfiehlt die Bildungsgewerkschaft, das Reiseziel nach pädagogischen Gesichtspunkten auszuwählen. "Schullandheime sind wichtige pädagogische Einrichtungen und ein Aufenthalt bietet für die Bildung und die Erziehung von Kindern und Jugendlichen ganz vielfältige Möglichkeiten. Von puren Vergnügungsfahrten profitieren die Kinder und Jugendlichen nicht. Die Reisen dürfen auch die Eltern nicht über Gebühr belasten und die Teilnahme sollte nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen", so Moritz.
Viele Lehrer/innen übernehmen einen beträchtlichen Teil der Kosten einer Klassenfahrt selbst und leisten zudem viele Überstunden. Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof entschied 2007, dass die Aufwendungen der Lehrkräfte, die an außerschulischen Veranstaltungen teilnehmen, erstattet werden müssen. Das gilt auch für Baden-Württemberg. Die GEW hat beim Kultusministerium die volle Kostenerstattung verlangt. Sie stärkt außerdem den Lehrer/innen den Rücken, nicht mehr ganz oder teilweise auf die Reisekosten zu verzichten, da die Lehrkräfte einen rechtlichen Anspruch auf Erstattung der Kosten für Fahrt und Unterkunft haben. "Ich kenne keinen Betrieb, in dem die Beschäftigten bei Dienstreisen die Reise- und Hotelkosten selbst zahlen", so Moritz.
Lehrer arbeiten mehr und müssen dafür bezahlen
Die geltende Praxis im Südwesten sieht vor, dass Schulleitungen die Anträge auf Klassenfahrten nur genehmigen können, wenn die Lehrer/innen vorher schriftlich den Verzicht auf Kostenerstattung erklären. Für die deutliche größere Verantwortung und den beträchtlichen Zeitaufwand bei den Reisen müssen die Lehrkräfte deshalb oft tief in die eigene Tasche greifen.
Weitere Informationen: www.gew-bw.de
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