Der Zivildienst soll künftig als Lerndienst gestaltet werden. Begleitende Seminarangebote sollen die persönliche und soziale Kompetenz der Dienstleistenden nachhaltig stärken.
Dafür hat die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Zivildienstes beschlossen. Um den Zivildienst zum Lerndienst zu gestalten, werden unter anderem die bisherigen Einführungslehrgänge zu dienstbegleitenden Seminaren weiterentwickelt. Neue Seminarangebote ergänzen sie.
In einem neu konzipierten einwöchigen Seminar zur Förderung sozialer Kompetenzen identifizieren, reflektieren und sichern die Zivis die im Dienstalltag erworbenen Kompetenzen. Insbesondere im Bereich Pflege und Betreuung ist eine zusätzliche einsatzbezogene fachliche Schulung vorgesehen. Ebenso im Natur- und Umweltschutzbereich.
Angebote, die helfen sollen, das im Dienst Erlebte zu reflektieren, gibt es in besonderen, schwierigen Einsatzkonstellationen schon heute. Diese soll künftig mehr Dienstleistenden zur Verfügung stehen.
Dabei weist die Zivildienstbegleitung über die Dauer des Dienstes hinaus: Die erworbenen Kompetenzen werden für den weiteren beruflichen Lebensweg festgehalten. Ein obligatorisches qualifiziertes Dienstzeugnis dokumentiert den Inhalt des Zivildienstes sowie Tätigkeit und Leistung des Zivildienstleistenden dokumentiert.
Zwar ist der Zivildienst als Wehrersatzdienst ein Pflicht- und kein Freiwilligendienst. Allerdings gibt vielerlei Berührungspunkte zwischen beiden Dienstarten. Daher versteht sich die Zivildienstnovelle auch als Baustein zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements.