Landeselternrat der Gesamtschulen NW e.V. (LER)
Es gibt kein Abitur zweiter Klasse in NRW
Mehr zu: Abschlussprüfungen, Bildungschancen, Bildungsgerechtigkeit, Gesamtschule, Gymnasium, Nordrhein-Westfalen, Zentralabitur, Schule"Es bleibt dabei: Das Gesamtschulabitur ist ein Garant für Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit!", so kommentiert Anette Plümpe, Vorsitzende des Landeselternrates der Gesamtschulen in NRW (LER) die heutige Pressekonferenz des DGB NRW gemeinsam mit der Gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule NRW (GGG NRW). "Wenn die Ministerin sich einerseits den Fehlern im Ablauf des Zentralabiturs nicht stellt, aber andererseits zu verstehen gibt, an den Gesamtschulen würde ein anderes Abitur gemacht als an den Gymnasien und dazu auch noch bedrohlich schlecht, hat sie auch den letzten Rest an Glaubwürdigkeit verloren."
Dem LER liegen inzwischen eine ganze Reihe von Leserbriefen aufgebrachter Eltern von AbiturientInnen vor, die sich öffentlich dagegen wehren, dass die Leistungen ihrer Kinder schlecht geredet werden. Und nicht nur das: Auch die Degradierung der Lehrerleistungen an Gesamtschulen ist für viele Eltern ein Skandal. "Wir unterstützen diesen Prostest auf breiter Front ausdrücklich," so Plümpe. Seit Einführung der Zentralen Prüfungen verzweifelt das Ministerium der schwarz-gelben Landesregierung daran, dass die Gesamtschulen ausgesprochen gute Arbeit leisten. "Eltern haben sehr wohl durchschaut, nach welchem Prinzip die Ergebnisse interpretiert werden," so Plümpe.
Fakt ist: Kein Elternteil meldet sein Kind an einer Gesamtschule an, weil diese ein Gymnasium ist. Eltern melden ihre Kinder an, weil diese an einer Gesamtschule auch das Abitur erreichen können und zwar auf einem Weg, der ihren Fähigkeiten entspricht. "Um es mit den Worten von Frau Pieper von Heiden zu sagen, die Gesamtschulen schaffen es, dass unsere Kinder scheinbar ´künstlich begabt´ werden. Ich frage mich nur, wann wir diese überaus gute Fähigkeit zum Patent anmelden. Die Ergebnisse der Zentralen Prüfungen halten jeder objektiven Prüfung stand."
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