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Letzte Änderung: 25.05.2012, 16:56
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Mit dem Ausbildungsbonus älteren Jugendlichen eine Ausbildung ermöglichen

Mehr zu: Ausbildungsbonus, Berufsberatung, Hauptschule, Lehrstellenmangel, Berufliche Bildung
Nürnberg, 03.09.2008 -

Jugendliche, die schon über ein Jahr die Schule verlassen haben und sich seitdem erfolglos um eine berufliche Ausbildung bemüht haben, brauchen eine Chance. Deshalb können Arbeitgeber, die für diese Jugendlichen zusätzlich einen Ausbildungsplatz schaffen, rückwirkend ab 01.07.2008 einen Ausbildungsbonus erhalten.

Höhe des Ausbildungsbonusses

Je nach Höhe der Ausbildungsvergütung beträgt der finanzielle Zuschuss 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro. Gezahlt wird in zwei Raten: 50 Prozent nach der Probezeit, 50 Prozent nach der Anmeldung zur Abschlussprüfung.

Beantragen

Arbeitgeber müssen den Ausbildungsbonus vor Beginn der Ausbildung bei der Agentur für Arbeit zunächst formlos beantragen.

Zusätzliche Ausbildungsverträge

Eine Förderung setzt voraus, dass ein zusätzlicher Ausbildungsplatz bereitgestellt wird. Zusätzlich ist ein Ausbildungsplatz, wenn bei Ausbildungsbeginn die Zahl der Ausbildungsplätze einschließlich des neuen Ausbildungsvertrags höher ist als der Durchschnitt der drei vorhergehenden Jahre jeweils zum Jahresende. Der Nachweis der Zusätzlichkeit erfolgt durch eine Bescheinigung der zuständigen Kammer.

Für welche Jugendlichen wird der Bonus gewährt?

Der Ausbildungsbonus wird in jedem Fall gewährt, wenn ein Jugendlicher ohne Schulabschluss, mit Sonderschulabschluss oder Hauptschulabschluss eingestellt wird, der sich bisher erfolglos um eine Lehrstelle bemüht hat.

Ein Anspruch auf den Ausbildungsbonus besteht auch bei Einstellung eines sozial benachteiligten oder lernbeeinträchtigten Jugendlichen. In diesen Fällen können zusätzlich auch die Ausbildung begleitende Hilfen in Form individuell zugeschnittener Lernunterstützung in Anspruch genommen werden.

Für Jugendliche mit mittlerem Schulabschluss, die seit mindestens einem Jahr, oder mit höherem Schulabschluss, die seit mindestens zwei Jahren einen Ausbildungsplatz suchen, kann im Einzelfall ein Bonus gewährt werden.

Für Jugendliche, die den Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebes verloren haben und Schwierigkeiten haben, einen neuen Ausbildungsplatz zu finden, wird ebenfalls ein Ausbildungsbonus gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Agentur für Arbeit oder rufen Sie uns an unter 01801 66 44 66 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend)

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Ansprechpartner

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