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Pressemeldung
GEW Hessen

"Recht des statuslosen Kindes auf Bildung" wird in Hessen umgesetzt

Fortschrittliche Landtagsmehrheit schließt sich GEW-Forderung an

Mehr zu: Fachhochschule, Hessen, Menschenrechte, Migration, Stiftungen, Schule
Frankfurt, 12.09.2008 -

"Dass in Hessen ein angstfreier Schulbesuch für Kinder mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus nun möglich ist, ist ein wirklicher Fortschritt", sagte Karola Stötzel, stellv. Vorsitzende der GEW Hessen, zum gestrigen Beschluss der Mehrheit im Kulturpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtages. Die CDU will sog. "illegalen" Kindern weiter das Recht auf Schulbesuch verwehren.

"Besonders wichtig und erfreulich ist es, dass die nach unserer Rechtsauffassung unzulässige Meldepflicht von "illegalen Kindern" durch Schulleitungen an die Ordnungsbehörden wegfällt", führt Karola Stötzel weiter aus. Die Eltern müssten keine Meldebescheinigung mehr vorlegen. Dies sei ein wichtiger Schritt, die Kriminalisierung statusloser Menschen und Menschen mit unsicherem Duldungsstatus durch die CDU in Hessen zu beenden und ihre Menschenrechte anzuerkennen, bewertete Stötzel den Beschluss der Mehrheitsfraktionen weiter und forderte seine sofortige Umsetzung durch den geschäftsführenden Kultusminister Banzer.

Hintergrund:

Das von der GEW Hessen und der Max-Träger-Stiftung im Frühjahr 2005 veröffentlichte Gutachten "Das Recht des statuslosen Kindes auf Bildung"(1) sowie ein GEW-Schreiben an die Schulen lösten einen Streit mit der damaligen CDU-Landesregierung aus.

Das HKM reagierte auf die GEW-Initiative im Oktober 2005 per Erlass, der Schulleitungen anwies, Kinder ohne "ausländerrechtliche Duldung nicht zum Schulbesuch" zuzulassen, die Kinder den Ausländerbehörden zu melden und drohte Schulleitungen wegen "dienstpflichtwidrigem Verhalten" Konsequenzen an.

Die GEW bat daraufhin in einem weiteren Schreiben, den "Kindern das Recht auf Bildung nicht zu verwehren und sie trotz des Erlasses einzuschulen. Sie sagte allen GEW-Mitgliedern, die ihre beamtenrechtliche "Gehorsamspflicht" dem Menschenrecht auf Bildung unterordnen", Rechtschutz zu.

Laut einer Studie der evangelischen Fachhochschule Ludwigshafen vom März 2006 leben allein im Rhein-Main-Gebiet 25.000 bis 40.000 Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus, fünf bis zehn Prozent davon sind Kinder. (2)

(1) Ralf Fodor und Dr. Erich Peter: Das Recht des statuslosen Kindes auf Bildung. Aufenthaltsrechtliche Illegalität und soziale Mindeststandards. Rechtsgutachten im Auftrag der Max-Traeger-Stiftung der GEW. Frankfurt 2005 (als Download auf der GEW-Homepage unter Publikationen, Download, Broschüren)

(2) Wolfgang Krieger u. a.: Lebenslage "illegal". Menschen ohne Aufenthaltsstatus in Frankfurt am Main; hrsg. vom Evangelischen Regionalverband Frankfurt und dem Diakonischen Werk Hessen und Nassau. Von Loeper Literaturverlag, 260 S., 19,90 Euro, ISBN 3-86059-413-3; Ergebniszusammenfassung für 5 Euro, ISBN 3-86059-414-1; Bezug im Buchhandel oder über das DWHN (Tel. 069-7947300)

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