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Absetzbarkeit von Schulgeld - auch für berufsbildende Schulen

Einbeziehung aller Ersatzschulen nötig / Erhöhung des absetzbaren Betrags auf 50%

Mehr zu: Bildungsausgaben, Deutschland, Fachhochschule, Privatschulen, Schulgeld, Schule
Berlin, 07.10.2008 -

Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) fordert Änderungen am aktuellen Regierungsentwurf zur Absetzbarkeit von Schulgeld: "Der Entwurf benachteiligt die berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft massiv", erklärt VDP-Bundesgeschäftsführerin Julia Schier anlässlich der Befassung des Finanzausschusses mit dem Jahressteuergesetz 2009 am morgigen Mittwoch. "Werden die Pläne des Finanzministeriums in ihrer derzeitigen Form umgesetzt, fällt für die berufsbildenden Ersatzschulen die steuerliche Absetzbarkeit des Schulgelds weg – und zwar rückwirkend ab Januar 2008."

Dies würde die Schulen mit unverhältnismäßiger Härte treffen und sei nicht nachvollziehbar: "Gerade für sozial Schwächere oder bildungsferne Jugendliche, die die Schule abgebrochen haben oder bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz nicht erfolgreich waren, bedeuten die beruflichen Schulen in freier Trägerschaft oft die letzte Chance. Sie verhelfen oft auch in schwierigen Fällen zu einem qualifizierendem Abschluss." Darüber hinaus sei die Wichtigkeit dieser Schulen für den Wirtschaftsstandort Deutschland enorm: "Die Einrichtungen können durch ihr hohes Innovationspotential schnell und flexibel auf die Anforderungen der Wirtschaft reagieren und neue, an der Nachfrage orientierte Ausbildungen anbieten. Hier werden die Facharbeiter von morgen ausgebildet!"

Der Regierungsentwurf sieht momentan eine Absetzbarkeit von 30 Prozent des Schulgelds vor. Dieser Anteil wird durch die maximale Grenze von 3.000 Euro gedeckelt. "Das reicht nicht aus", so Schier. "Der absetzbare Anteil sollte auf 50 Prozent erhöht werden. Nur so können die Familien finanziell wirkungsvoll entlastet werden." Gerade mit Blick auf die Sozialverträglichkeit von Schulgeld sei eine solche erleichterte Absetzbarkeit ein richtiges Signal. "Freie Schulen erhalten nur unzureichende staatliche Finanzhilfen. Daher sind sie gezwungen, die laufenden Kosten durch die zusätzliche Erhebung von Schulgeld zu sichern. Das gilt insbesondere für die Gründungsphase von Schulen – hier zahlt der Staat oft jahrelang keinen Cent." Um in dieser Phase die Eltern nicht noch zusätzlich zu belasten, ist die Möglichkeit der Schulgeldabsetzbarkeit von zentraler Bedeutung. "Die Bundesregierung muss nun zeigen, ob es ihr wirklich ernst ist mit der Bildungsrepublik Deutschland", sagt Schier. "Wer in die Zukunft seiner Kinder investiert, darf steuerlich nicht dafür bestraft werden. Die Investition in eine gute Ausbildung ist ein wichtiges Signal für den Standort Deutschland. Hier ist der Gesetzgeber in der Pflicht."

Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. vertritt freie Bildungseinrichtungen im allgemein bildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Zusammen mit den beiden konfessionellen Privatschulverbänden, dem Bund der freien Waldorfschulen und der Vereinigung Deutscher Landerziehungsheime bildet der VDP die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen, deren rotierenden Vorsitz er bis 2009 innehat.

Pressekontakt zu dieser Meldung

Christiane Witek, M.A.
Pressesprecherin

Bundesverband Deutscher Privatschulen e.V.
Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft

Bundesgeschäftsstelle
Reinhardtstr. 18
10117 Berlin
Tel.: 030 / 28 44 50 88-0
Fax: 030 / 28 44 50 88-9
E-Mail:
Internet: www.privatschulen.de

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