Es gibt Überlegungen für die Schaffung eines eigenständigen Grundschullehramtes und eines Haupt- und Realschullehramtes. Dabei kann von einer Entwertung des zukünftigen Studiums von Grundschullehrkräften, wie von der GEW behauptet, keine Rede sein.
Im Gegenteil: Für das Grundschullehramt sind sieben Semester und für das neue Haupt- und Realschullehramt acht Semester vorgesehen. Ziel ist es, die neuen Lehrämter an aktuelle pädagogische Herausforderungen anzupassen. Dies bedeutet demnach eine klare Aufwertung der bisherigen Studiengänge. Über weitere Details und genaue Festlegungen entscheidet der Ministerrat. Ein Termin für die Kabinettsbefassung steht noch nicht fest.