Das Kultusministerium weist die Kritik des Landeselternbeirats am Verfahren der Evaluation von Schule und Unterricht zurück. Die rechtlichen Regelungen zur Evaluation an Schulen sehen die verbindliche Einbeziehung von Rückmeldungen durch Schülerinnen und Schüler sowie Eltern ausdrücklich vor. Dem Unterricht wird dabei besondere Bedeutung zugemessen.
Als wenig hilfreich bezeichnete ein Sprecher verallgemeinernde Aussagen zur Kritikfähigkeit von Lehrerinnen und Lehrern. "Pauschale Schuldzuweisungen tragen nicht zu einem gedeihlichen Zusammenwirken von Lehrkräften und Eltern bei."
Ebenso wenig angemessen sei es, die Professionalität der Fremdevaluatoren in Frage zu stellen. Hierbei handelt es sich um erfahrene und für diese Aufgabe besonders geeignete Lehrkräfte, die zudem eine intensive Qualifizierung durchlaufen. Bei der Fremdevaluation besteht die Möglichkeit, dass das Evaluatorenteam des Lan-desinstituts für Schulentwicklung durch sogenannte assoziierte Mitglieder begleitet und unterstützt wird. Zu den assoziierten Mitgliedern können Eltern, aber auch Externe gehören. Sowohl die Ergebnisse der Selbst- als auch der Fremdevaluation müssen den Schulgremien - und damit auch den Schüler- und Elternvertretern - vorgelegt werden.