Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
GEW: "Leistungsgerechte Bezahlung: ja - Nasenprämien: nein"
Bildungsgewerkschaft zur Lehrer-Besoldungsstudie der "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft"
Mehr zu: Europa, Statistik, Tarifvertrag, Vergütung, SchuleDie Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat sich für eine leistungsgerechte Bezahlung der Lehrerinnen und Lehrer stark gemacht. "Nasenprämien für einzelne Lehrkräfte, die mit dem Geld gezahlt werden, das zuvor durch Kürzungen bei allen Lehrerinnen und Lehrern eingesammelt worden ist, ist der falsche Weg. Dies findet auch bei den Lehrkräften keine Akzeptanz.
Diese haben in den vergangenen 30 Jahren die Erfahrung gemacht, dass ihnen durch immer mehr Schüler in den Klassen, eine steigende Zahl von Unterrichtsstunden und zusätzliche Verwaltungsaufgaben ständig höhere Leistungen abfordert werden - zugleich jedoch die Bezahlung gesenkt wird, etwa durch die Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Angesichts des drohenden Pädagogenmangels müssen jungen Menschen attraktive Arbeitsbedingungen und Einkommen angeboten werden, damit sie sich für den schönen Beruf des Lehrers entscheiden. Die Kürzung der Einstiegsgehälter im Angestelltenbereich um bis zu 27 Prozent und die Gefahr, dass die Länder bei den Beamten nachziehen, schreckt dagegen leistungsbereite junge Akademiker vom Lehrerberuf ab", sagte GEW-Beamten- und Tarifexpertin Ilse Schaad mit Blick auf die heute vorgestellte Lehrer-Besoldungsstudie der "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft". Die niedrigeren Einstiegsgehälter sind Folge der Umstellung des alten Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) auf den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und den Tarifvertrag der Länder (TvL) in 2005 und 2006.
"Wer jetzt die Abschaffung des Senioritätsprinzips fordert, hat offenbar die letzten Jahre verschlafen. Dieses Prinzip gehört im öffentlichen Dienst längst der Vergangenheit an", betonte Schaad. Für die Angestellten im Tarifbereich sei es 2005/6 abgeschafft worden. Nach der Abkehr vom BAT zähle nicht mehr das Lebensalter, sondern nur noch die Berufserfahrung der Beschäftigten. Für die Mehrheit der Lehrkräfte, die im Beamtenstatus arbeiten, sei es bereits seit der Dienstrechtsreform 1997 überholt. Die Abschaffung der alten Systeme sei allein wegen des europäischen Diskriminierungsverbots zwingend gewesen (Altersdiskriminierung).
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