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Pressemeldung von: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Rede der Sächsischen Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Dr. Eva-Maria Stange, zur 123. Sitzung des Sächsischen Landtages zum Thema "Sächsisches Hochschulgesetz"

(Es gilt das gesprochene Wort!)

Dresden, 13.11.2008

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
SPD und CDU haben im Koalitionsvertrag 2004 formuliert:
"Sie (die Koalitionspartner) werden das Sächsische Hochschulgesetz novellieren mit dem Ziel der Entbürokratisierung und des Abbaus landesseitiger Vorgaben bei gleichzeitiger Stärkung des Selbstverwaltungsrechts der Hochschulen…."

Nach nunmehr vier Jahren intensiver Diskussion nicht nur innerhalb der Koalition, sondern auch mit allen betroffenen Gruppen und zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen, in denen die Ziele und Eckpunkte des Gesetzes erläutert wurden, liegt Ihnen heute ein umfangreiches Gesetzespaket für ein neues SächsHG zur Beschlussfassung vor.

Ich möchte mich bei allen bedanken, die - teilweise auch mit eigenen Gesetzesanträgen – den Prozess der Gesetzesänderung begleitet und angetrieben haben. Nicht zuletzt möchte ich mich bei den Vertretern der Koalitionsfraktionen bedanken, die mit Aufmerksamkeit und der notwendigen Kompromissbereitschaft nach dem parlamentarischen Anhörungsverfahren wichtige Änderungen in das Gesetz aufgenommen haben. Es ist kein Versäumnis oder schlechtes Regierungshandeln, wenn im demokratischen Verfahren das Parlament seine politisch gestaltende Aufgabe verantwortungsbewusst wahrnimmt. Bedenklich für unsere Demokratie wäre es, wenn parlamentarische Anhörungen ungehört verhallen würden und Regierungsfraktionen nur noch Regierungshandeln nachvollziehen.

Die vorliegenden Änderungsanträge erweitern den Gesetzentwurf an entscheidenden Stellen und kommen so dem Ziel des mit dem Koalitionsvertrag verbundenen Auftrags nach.

Hauptziel des neuen SächsHG ist die Verbesserung der Qualität, der Leistungsfähigkeit und Effizienz der Hochschulen. Damit sollen deren Potenziale in der Lehre, Forschung und Weiterbildung möglichst umfassend für eine erfolgreiche und nachhaltige Entwicklung unseres Landes und seiner Bürger genutzt und entfaltet werden können. Unsere Hochschulen haben nicht nur immense Bedeutung als regionale Innovationsmotoren, gerade in einem Land, in dem die wichtigsten Impulse für wirtschaftliche Innovationen von Hochschulen und FE ausgehen, sie müssen auch im nationalen und globalen Wettbewerb bestehen können. Dazu ist es wichtig, dass wir Vertrauen in die Entwicklungs- und Gestaltungskraft der Hochschulen haben, sondern dass wir dieses Vertrauen auch mit Verantwortung verbinden. Wir brauchen daher in Sachsen kein Hochschulfreiheitsgesetz, sondern ein Hochschulverantwortungsgesetz!

Das neue SHG hat in vielen Fragen Neuregelungen vorgenommen, die unsere HS nun mit Leben erfüllen müssen und werden. So können Meister zukünftig erleichtert einen Hochschulzugang erlangen, die Situation der Juniorprofessur wird verbessert, Studierende haben mehr und verbindlichere Mitwirkungsrechte bei der Qualitätssicherung der Lehre usw.

Das SHG kann aber nicht alle Probleme, vor denen heute die HS stehen, lösen. Wenn die Studierenden die Finanz- und Personalausstattung der HS kritisieren oder die Umstellung der Studiengänge im Rahmen des Bolognaprozesses, dann hat das keinen ursächlichen Bezug zum Hochschulgesetz.

Eines kann das neue SHG: Es wird die Studiengebührenfreiheit bis zu Masterabschluss verankern und damit Sicherheit für zukünftige Studierende und deren Eltern geben.

Mit dem neuen SHG werden Sachsens Hochschulen auf der Höhe der Zeit konkurrenzfähig ihre zentralen Aufgaben in Lehre, Forschung und Weiterbildung besser lösen können.

Ich vertraue den Hochschulen und ihren Mitgliedern, dass sie die neue Verantwortung kreativ und zum Wohle unseres Landes in ihre Hände nehmen werden. Ich bitte Sie daher um die Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.


Zur Veröffentlichung freigegeben - Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst / bildungsklick.de


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