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Pressemeldung von: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Rede der Sächsischen Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Dr. Eva-Maria Stange, zur 123. Sitzung des Sächsischen Landtages zum Thema "Sächsisches Hochschulgesetz"
(Es gilt das gesprochene Wort!)
Dresden, 13.11.2008 Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
SPD und CDU haben im Koalitionsvertrag 2004 formuliert:
"Sie (die Koalitionspartner) werden das Sächsische Hochschulgesetz novellieren mit dem Ziel der Entbürokratisierung und des Abbaus landesseitiger Vorgaben bei gleichzeitiger Stärkung des Selbstverwaltungsrechts der Hochschulen…."
Nach nunmehr vier Jahren intensiver Diskussion nicht nur innerhalb der Koalition, sondern auch mit allen betroffenen Gruppen und zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen, in denen die Ziele und Eckpunkte des Gesetzes erläutert wurden, liegt Ihnen heute ein umfangreiches Gesetzespaket für ein neues SächsHG zur Beschlussfassung vor.
Ich möchte mich bei allen bedanken, die - teilweise auch mit eigenen Gesetzesanträgen – den Prozess der Gesetzesänderung begleitet und angetrieben haben. Nicht zuletzt möchte ich mich bei den Vertretern der Koalitionsfraktionen bedanken, die mit Aufmerksamkeit und der notwendigen Kompromissbereitschaft nach dem parlamentarischen Anhörungsverfahren wichtige Änderungen in das Gesetz aufgenommen haben. Es ist kein Versäumnis oder schlechtes Regierungshandeln, wenn im demokratischen Verfahren das Parlament seine politisch gestaltende Aufgabe verantwortungsbewusst wahrnimmt. Bedenklich für unsere Demokratie wäre es, wenn parlamentarische Anhörungen ungehört verhallen würden und Regierungsfraktionen nur noch Regierungshandeln nachvollziehen.
Die vorliegenden Änderungsanträge erweitern den Gesetzentwurf an entscheidenden Stellen und kommen so dem Ziel des mit dem Koalitionsvertrag verbundenen Auftrags nach.
Hauptziel des neuen SächsHG ist die Verbesserung der Qualität, der Leistungsfähigkeit und Effizienz der Hochschulen. Damit sollen deren Potenziale in der Lehre, Forschung und Weiterbildung möglichst umfassend für eine erfolgreiche und nachhaltige Entwicklung unseres Landes und seiner Bürger genutzt und entfaltet werden können. Unsere Hochschulen haben nicht nur immense Bedeutung als regionale Innovationsmotoren, gerade in einem Land, in dem die wichtigsten Impulse für wirtschaftliche Innovationen von Hochschulen und FE ausgehen, sie müssen auch im nationalen und globalen Wettbewerb bestehen können. Dazu ist es wichtig, dass wir Vertrauen in die Entwicklungs- und Gestaltungskraft der Hochschulen haben, sondern dass wir dieses Vertrauen auch mit Verantwortung verbinden. Wir brauchen daher in Sachsen kein Hochschulfreiheitsgesetz, sondern ein Hochschulverantwortungsgesetz!
- Deshalb ist es wichtig, den HS einerseits mehr Ressourcenverantwortung durch Globalhaushalte zu geben, statt einer kameralistisch kleinteiligen Haushaltsgängelung, die bereits zwei Jahre im Voraus jede Personalstelle und Investition genau festschreibt. Andererseits müssen damit aber auch mehr Rechte und Kompetenzen in der Selbstverwaltung verbunden sein.
- Die Selbstverwaltung HS als Körperschaft öffentlichen Rechts muss handlungsfähig sein. Das Gesetz gibt den HS nicht nur über die Grundordnung – die "innere Verfassung"- mehr eigene Regelungsrechte, sondern auch durch die Verlagerung zahlreicher staatlicher Kompetenzen auf die Hochschule: so das Berufungsrecht, die Qualitätssicherung von Studien- und Prüfungsordnungen u.a. Die Selbstverwaltungsorgane auf Fakultätsebene wie auf zentraler Ebene müssen in ihrer Struktur und in ihrer Aufgabenbestimmung dieser neuen Handlungskompetenz verantwortungsbewusst und transparent Rechnung tragen können.
- Mit dem Erweiterten Senat wurde neben dem Senat, dem Rektorat und dem Hochschulrat ein demokratisches Gremium neu geschaffen, was das schwerfällige Konzil ablöst. Mit den beiden zentralen Aufgaben Rektorwahl und Entscheidung über die Grundordnung der Hochschule ausgerüstet, werden die Mitwirkungsrechte der Hochschulmitglieder über den Erweiterten Senat gestärkt.
- Gestatten Sie mir noch ein Wort zum Hochschulrat: Heute haben alle Hochschulen ein Kuratorium, dass ihnen Empfehlungen zur Entwicklung gibt, aber auch wichtige Kontrollfunktionen wahrnimmt. Nur ist das Kuratorium nicht so mit Kompetenzen ausgestattet, dass seine Empfehlungen oder Beschlüsse Beachtung finden müssen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei allen ehrenamtlich arbeitenden Mitgliedern der Hochschulkuratorien herzlich zu bedanken. Sie leisten eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe und wirken als Brücke in die Gesellschaft – zu Unternehmen, Vereinen, Berufsverbänden. Das sollen die Hochschulräte zukünftig gleichermaßen. Sie müssen überwiegend mit externen Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur oder beruflicher Praxis besetzt sein, wenn sie der gesellschaftliche Spiegel für die Hochschulen sein sollen. Sie übernehmen auch Aufgaben, die bisher allein beim Ministerium lagen wie z.B. die Genehmigung des Wirtschaftsplanes oder des Jahresabschlusses. Damit wächst die Verantwortung dieses zentralen Organs der Hochschule. Aber es ist nicht zuständig für akademische Angelegenheiten. Die liegen allein in der Entscheidung des Senats und damit der Hochschulmitglieder selbst. Damit sind der Hochschulrat und seine Zusammensetzung einschließlich der demokratischen Legitimation durch die Berufung der Mitglieder über das SMWK verfassungskonform. Der Hochschulrat kann auch keine Entscheidungen treffen, z.B. einseitig zu Gunsten eines Wirtschaftsunternehmens oder durch Einstellung von Studiengängen, die sich gegen die mehrjährige Hochschulentwicklungsplanung des Landes oder die Zielvereinbarungen zwischen SMWK und Hochschule richten.
- Die Hochschulen bleiben in gesellschaftlicher Verantwortung und müssen durch ein neues System der Steuerung, Kontrolle und Rechenschaftslegung transparent nachweisen, welche Leistungen sie in Lehre, Forschung und Weiterbildung erbringen. Wir greifen die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Arbeit mit der Hochschulvereinbarung und dem Modellversuch der TUD zur ergebnisorientierten Selbststeuerung sowie der Evaluierungen auf und setzen sie nun für alle HS in Gesetzeshandeln um.
- Weil wir den HS mehr eigene Verantwortungsübernahme zutrauen, wurde auch die Erprobungsklausel im parlamentarischen Verfahren wieder weiter gefasst. Damit wird es einzelnen HS möglich, unter eng gesetzten Modellbedingungen auf neue Herausforderungen flexibel zu reagieren, ohne dass bereits ein Gesetzesänderung oder RV erforderlich wäre. Keineswegs werden damit Mitwirkungsrechte oder gar GG geschützte Rechte ausgehebelt oder der Rektor könnte darüber allein entscheiden. Das sind populistische Schwarzmalereien, die mit dem vorliegenden SHG nichts gemein haben.
Das neue SHG hat in vielen Fragen Neuregelungen vorgenommen, die unsere HS nun mit Leben erfüllen müssen und werden. So können Meister zukünftig erleichtert einen Hochschulzugang erlangen, die Situation der Juniorprofessur wird verbessert, Studierende haben mehr und verbindlichere Mitwirkungsrechte bei der Qualitätssicherung der Lehre usw.
Das SHG kann aber nicht alle Probleme, vor denen heute die HS stehen, lösen. Wenn die Studierenden die Finanz- und Personalausstattung der HS kritisieren oder die Umstellung der Studiengänge im Rahmen des Bolognaprozesses, dann hat das keinen ursächlichen Bezug zum Hochschulgesetz.
Eines kann das neue SHG: Es wird die Studiengebührenfreiheit bis zu Masterabschluss verankern und damit Sicherheit für zukünftige Studierende und deren Eltern geben.
Mit dem neuen SHG werden Sachsens Hochschulen auf der Höhe der Zeit konkurrenzfähig ihre zentralen Aufgaben in Lehre, Forschung und Weiterbildung besser lösen können.
Ich vertraue den Hochschulen und ihren Mitgliedern, dass sie die neue Verantwortung kreativ und zum Wohle unseres Landes in ihre Hände nehmen werden. Ich bitte Sie daher um die Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.