Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW
Endergebnisse der Sprachstandsfeststellung 2008 – 37.000 Kinder haben Sprachförderbedarf
(Gemeinsame Presseerklärung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration)
Mehr zu: Bildungschancen, Deutsch, Frühe Förderung, KiBiz (Kinderbildungsgesetz), KITA, Nordrhein-Westfalen, Schulgesetz, Sprachentwicklung, Sprachförderung, Sprachstand, Statistik, Weiterbildung, Kindergarten / VorschuleDie Ergebnisse des diesjährigen landesweiten Sprachtests "Delfin 4" liegen nun vor: Von rund 160.000 Kindern verfügen 123.000 über eine altersgemäße Sprachentwicklung, bei 37.000 Kindern wurde ein zusätzlicher pädagogischer Sprachförderbedarf festgestellt. Dies entspricht einem Anteil von gut 23 Prozent. Getestet wurden im Frühjahr 2008 alle Kinder in Nordrhein-Westfalen, die in zwei Jahren eingeschult werden.
Das Verfahren und die Testinstrumente waren gegenüber dem letzten Durchgang nach den Rückmeldungen aus der Praxis in wesentlichen Punkten überarbeitet worden, wobei insbesondere die Fachkompetenz der beteiligten Erzieherinnen und Erzieher stärker in den Prozess eingebunden wurde.
So konnte erstmals bereits in der ersten Stufe des Verfahrens festgestellt werden, dass Kinder eine zusätzliche pädagogische Sprachförderung benötigen, wenn das Testergebnis entsprechend war und die Erzieherinnen und Erzieher diese Einschätzung teilten. Die erforderliche Zahl der aufwändigeren Einzeltests in der zweiten Stufe konnte deutlich verringert werden. Weit mehr als die Hälfte der Kinder mit Sprachförderbedarf wurden unter Beteiligung der Erzieherinnen und Erzieher bereits in der ersten Stufe ermittelt.
"Das Beherrschen der deutschen Sprache ist Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen. Kinder, die dem Unterricht von Anfang an nicht gut folgen können, verpassen den Anschluss. Im Interesse der Kinder überprüfen wir deshalb die Sprachfähigkeit zwei Jahre vor der Einschulung. So können wir Defizite frühzeitig erkennen und durch eine gezielte vorschulische Sprachförderung abbauen. Nordrhein-Westfalen ist mit diesem Verfahren bundesweit Vorreiter", erklärt Schulministerin Barbara Sommer.
Die Kinder mit zusätzlichem pädagogischem Sprachförderbedarf werden nun in den Kindertageseinrichtungen und Familienzentren eine qualifizierte Sprachförderung erhalten, für die die Träger zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 340 Euro pro Kind und Jahr erhalten. Das Land stellt insgesamt Fördermittel in Höhe von 28 Millionen Euro zur Verfügung. "Die Förderung frühkindlicher Sprachentwicklung ist ein Schwerpunkt nordrhein-westfälischer Bildungspolitik. Im neuen Kinderbildungsgesetz ist die Sprachförderung erstmalig als eigenständiger Bildungsbereich aufgenommen und die Finanzierung der zusätzlichen Sprachförderangebote gesetzlich geregelt", so Minister Armin Laschet. "Die hohe Bedeutung frühkindlicher Bildungsprozesse wird mit dem Kinderbildungsgesetz und dem Finanzvolumen eindrucksvoll unterstrichen." Ziel ist, dass alle Kinder spätestens mit Eintritt in die Schule über ausreichend gute Sprachfertigkeiten verfügen, um "vom Beginn des Schulbesuchs an dem Unterricht folgen und sich daran beteiligen" zu können (§ 36 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen).
Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration hat eine umfangreiche Handreichung mit Förderempfehlungen herausgegeben, die allen Kindertageseinrichtungen, aber auch den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen, kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Diese ebenfalls von der Universität Dortmund erarbeitete Handreichung schließt an die Testinstrumente des Sprachtests Delfin 4 an und bietet den Fachkräften vor Ort fachliche Grundlagen und Material zur konkreten Arbeit mit Kindern.
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