Verband Bildungsmedien e.V.
Fotokopieren an Schulen neu geregelt – endlich Rechtssicherheit
Mehr zu: Schulbuch, Schulträger, Unterrichtsmaterial, SchuleDurch den jüngst mit den Verwertungsgesellschaften und der Kultusministerkonferenz abgeschlossenen Vertrag gestatten die Schulbuchverlage den Lehrkräften bundesweit das Kopieren in Klassensatzstärke für den Unterrichtsgebrauch – auch aus Schulbüchern. Allerdings gilt dabei der Grundsatz: Die Kopien dürfen die Werke keinesfalls ersetzen. Für die Lehrerinnen und Lehrer gilt daher ab sofort folgende Regelung:
- Kopiert werden darf nur bis zu 12 % eines jeden urheberrechtlich geschützten Werkes, jedoch höchstens 20 Seiten (dies gilt bspw. auch für Schulbücher, Arbeitshefte, Sach- und Musikbücher).
Weiter gilt, dass, um die bisherige Kopierflut einzudämmen, aus jedem Werk pro Schuljahr und Klasse nur einmal kopiert werden darf. Zudem dürfen nur analoge Kopien (Fotokopierer) hergestellt werden. Die digitale Speicherung sowie das digitale Verteilen von Kopien (bspw. per Mail) ist nicht erlaubt.
Die einzigen Unterrichtsmaterialien, aus denen ausnahmsweise mehr als 12 % bzw. sogar das ganze Werk kopiert werden darf, sind solche von nur geringem Umfang. Sie sind in der Regelung klar definiert:
- Musikeditionen mit maximal 6 Seiten,
- sonstige Druckwerke (außer Schulbüchern oder Unterrichtsmaterialien) mit maximal 25 Seiten sowie
- Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.
Somit dürfen beispielsweise ein fünfseitiger Zeitungsartikel oder ein 20-seitiges Comic vollständig kopiert werden. Aus einem 20-seitigen Arbeitsheft dürfen dagegen nur 2,4 Seiten kopiert werden, da es sich bei Arbeitsheften um Unterrichtsmaterialien handelt, gilt stets die 12 %-Regelung!
Der abgeschlossene Vertrag wirkt rückwirkend zum 1. Januar 2008 und läuft zunächst bis zum 31.12.2010. Vertragspartner sind die sechzehn Bundesländer, die Vereinigung der Schulbuch- und Bildungsmedienverlage (VdS Bildungsmedien) sowie die Verwertungsgesellschaften WORT, Bild-Kunst und Musikedition. Die Länder übernehmen die Zahlung der Lizenzvergütung stellvertretend für die Sachaufwands-träger und die Schulen.
Schulen, die ergänzende Kopien herstellen möchten, können sich direkt an die betreffenden Verlage wenden. Bei diesen können sie auf einfache Art und Weise ergänzende Kopierlizenzen erwerben. Die Schulbuchverlage und Bildungsmedienhersteller bieten unterschiedliche Lizenzmodelle an - auch für das Digitalisieren und Abspeichern von Werken. Die Lizenzgebühren sind in diesen Fällen direkt von den Schulen bzw. den Schulträgern zu entrichten.
Anlass für den Vertragsabschluss war die Änderung des Urheberrechtsgesetzes zum 1. Januar 2008. Seit Anfang des Jahres ist das Kopieren aus Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien nur noch mit Zustimmung der Rechteinhaber, d.h. der Verlage und Autoren, erlaubt. Damit die Lehrkräfte auch weiterhin einen zeitgemäßen Unterricht durchführen können, haben sich Rechteinhaber und Länder auf die dargestellte Lösung verständigt. Diese ermöglicht eine praktikable, unaufwändige und bedürfnisorientierte Herstellung von Kopien für den Unterrichtsgebrauch. Gleichzeitig werden die Rechte von Verlagen und Autoren besser als in der Vergangenheit geschützt.
Der neue Vertrag bietet vor allem Rechtssicherheit für die Lehrerinnen und Lehrer. Die Vertragspartner legen Wert darauf, Inhalt und Bedeutung des Urheberrechts an den Schulen zu vermitteln. Im Rahmen einer gemeinsamen Aktion soll das Bewusstsein für die Werte des geistigen Eigentums an den Schulen verstärkt und das Herstellen von Kopien aus Bildungsmedien reduziert werden.
Möglicherweise werden die Vertragspartner noch im kommenden Schuljahr eine Erhebung durchführen, um festzustellen, wie sich die neue Fotokopierregelung auf die Schulen konkret auswirkt.
Die Schulen werden jetzt bundesweit über die neue Fotokopierpraxis informiert.
Pressekontakt zu dieser Meldung
Pressekontakt:
Rino Mikulic
VdS Bildungsmedien e.V.
Zeppelinallee 33
60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069/703075
Telefax: 069/70790169
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