Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
GEW fordert Schulstartgelder für Kinder aus Hartz IV-Familien bis zum 13. Schuljahr
Bildungsgewerkschaft zur Sitzung des Vermittlungsausschusses: Regelsätze erhöhen
Mehr zu: Bildungschancen, Jugendhilfe und Sozialarbeit, Kinderarmut, Schulstart, Statistik, SchuleDie Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat gefordert, Kindern aus Hartz IV-Familien die Schulstarthilfen bis zum 13. Schuljahr zu zahlen. "Gerade diese Kinder werden von höherer Bildung systematisch ausgegrenzt, wenn ihnen die Schulstart-Gelder nach Klasse 10 gekappt werden. Damit werden die Selektivität des deutschen Schulsystems und die Abhängigkeit des Bildungserfolges der Kinder von ihrer sozialen Herkunft noch verstärkt. Das ist ein bildungspolitischer Tiefschlag", sagte GEW-Vorsitzender Ulrich Thöne in Frankfurt a.M mit Blick auf die heutige Sitzung des Vermittlungsausschusses. "Statt Maßnahmen zu ergreifen, dass Bildungsarmut und Chancenungleichheit nicht länger weitervererbt werden, wird dieser Zusammenhang zementiert. Angesichts des gesellschaftlichen Bedarfs an höher und besser qualifizierten jungen Menschen ist es unverantwortlich, diese Potenziale zu verschleudern. Es ist die Aufgabe des Staates, den jungen Menschen Lebensperspektiven zu eröffnen!"
Gleichzeitig verlangte Thöne, den Regelsatz von Kindern aus Hartz IV-Haushalten in einem ersten Schritt mindestens um den Betrag der Kindergelderhöhung aufzustocken. "Diese Familien nicht schlechter zu stellen, ist das Mindeste, was die Gesellschaft den in Armut aufwachsenden Kindern schuldet. Angesichts der Kinderarmut, von der rund zwei Millionen Mädchen und Jungen betroffen sind, ist es ein sozialpolitisches Armutszeugnis gerade die ärmsten und bedürftigsten Familien von der Kindergelderhöhung abzukoppeln", unterstrich der GEW-Vorsitzende. Er machte deutlich, dass die Regelsätze für sieben- bis 13jährige Schulkinder auf 253 Euro (zurzeit 211 Euro) sowie für 14- bis 17jährige Jugendliche auf 316 Euro (zurzeit 281 Euro) angehoben werden müssten. "Die aktuellen Sätze werden dem Ernährungsbedarf der Heranwachsenden nicht gerecht", begründete Thöne sein Anliegen.
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