Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) begrüßt das grundsätzliche Ziel des 3. Zivildienständerungsgesetzes, den Zivildienst zu einem Lerndienst zu machen. In der öffentlichen Anhörung des Bundestages am heutigen Mittwoch, 17. Dezember 2008, ist der DBJR durch den stellvertretenden Vorsitzenden Sven Frye vertreten.
Fragen und deutliche Kritikpunkte hat der DBJR jedoch zu Details und Formulierungen des Gesetzes. Zu einem wirklichen Lerndienst kann der Zivildienst aus Sicht der Jugendverbände erst werden, wenn er sich an den Standards des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) orientiert. Der vorliegende Gesetzesentwurf wird diesem Anspruch leider nicht gerecht.
Für den DBJR ist und bleibt es wichtig, dass nicht vergessen wird, was der Zivildienst ist: ein Zwangsdienst als Bestandteil der Wehrpflicht, deren Abschaffung die im DBJR zusammengeschlossenen Jugendverbände und Landesjugendringe schon lange fordern. Deswegen lehnt der DBJR etwa eine "freiwillige Verlängerung" auf Basis des Zivildienstgesetzes ab.
Alle Regelungen, die zu Verbesserungen für die Zivildienstleistenden führen, beispielsweise die geplante obligatorische Ausstellung qualifizierter Dienstzeugnisse, begrüßt der DBJR ausdrücklich. Überlegungen, die sich zum Nachteil der betroffenen jungen Männer auswirken können, wie die Vorschläge zur Verbesserung des Arbeitsplatzschutzes, lehnt der DBJR ab. Eine Verbesserung wäre hier nur durch die gesetzliche Regelung einer Zurückstellung oder Befreiung bei Vorliegen eines befristeten Arbeitsverhältnisses zu erzielen.
Die ausführliche Stellungnahme ist hier zu finden.