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Pressemeldung von: Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW

Weitere fünf neue Verbundschulen in Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf, 22.12.2008

Immer mehr Kommunen in Nordrhein-Westfalen nutzen die Möglichkeiten des neuen Schulgesetzes, ein differenziertes und wohnortnahes Schulangebot zu erhalten. Das Schulministerium hat heute die Zustimmung erteilt, drei weitere Anträge durch die Bezirksregierungen zu genehmigen.

Diese Schulen sind:

In allen fünf Gemeinden soll die bestehende örtliche Hauptschule um einen Realschulzweig erweitert werden. Die fünf neuen Verbundschulen sollen zum nächsten Schuljahr 2009/2010 den Betrieb aufnehmen. Insgesamt wird es dann nach jetzigem Stand 13 Verbundschulen in Nordrhein-Westfalen geben. Weitere Anträge sind seitens mehrerer Schulträger zu erwarten.

Innerhalb der nächsten zehn Jahre wird es aufgrund der demographischen Entwicklung in Nordrhein-Westfalen zu einem deutlichen Rückgang der Schülerzahlen kommen. Nach aktuellen Prognosen wird es im Jahr 2020 knapp ein Viertel weniger Schüler in den weiterführenden Schulen geben als heute. "Unser Schulgesetz bietet zahlreiche Lösungsmöglichkeiten, um diesen Herausforderungen des demographischen Wandels zu begegnen. Wir ermöglichen es den Städten und Gemeinden, ihre Schulen im Ort zu behalten. Ich weiß, welche große Bedeutung eine Schule für das Leben in einer Gemeinde hat. Schulen sind häufig wichtige Zentren für das gesellschaftliche Leben des Ortes. Aber auch für die örtliche Wirtschaft ist der Erhalt von weiterführenden Schulen ein wichtiger Standortvorteil.

Deswegen ist es unser Ziel, ein wohnortnahes und qualitativ hochwertiges Schulangebot zu erhalten", betonte Schulministerin Barbara Sommer. Die Landesregierung hat mit dem im Jahr 2006 in Kraft getretenen neuen Schulgesetz zahlreiche Möglichkeiten geschaffen, um dieses Ziel zu erreichen. Hierzu zählen:

Eine Verbundschule ist in Schulformzweige, also zum Beispiel in einen Hauptschulund Realschulzweig gegliedert. Es entsteht aber eine Schule mit einheitlicher Leitung und einem Lehrerkollegium. Der Unterricht kann teilweise in gemeinsamen Lerngruppen erteilt werden. Dabei muss in den Klassen 7 bis 10 der nach Schulformen getrennte Unterricht deutlich überwiegen.

Barbara Sommer: "Die Verbundschulen bieten attraktive pädagogische Möglichkeiten. Es wird gemeinsam unter einem Dach gelernt, jedoch begabungsgerecht in verschiedenen Bildungsgängen. Die Identität der jeweiligen Schulform bleibt erhalten. Die Durchlässigkeit nach ´oben´ ist in diesen Schulen besonders gut gegeben, da dafür kein Ortswechsel notwendig ist. Die Schülerinnen und Schüler behalten ihr gewohntes Lernumfeld, ihre bekannten Lehrerinnen und Lehrer und nicht zuletzt auch ihre Freunde. Unter diesen Bedingungen kann ein Wechsel in die höhere Schulform besonders gut gelingen."

Bislang sind bereits acht Verbundschulen realisiert worden:


Zur Veröffentlichung freigegeben - Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW / bildungsklick.de


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