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Pressemeldung von: Landeselterninitiative für Bildung e.V.

Landeselterninitiative fordert Herausgabe des Notenvergleichs G 8/G 9

Unterstützung vom Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gegen die Ablehnung der Bildungsministerin

Saarbrücken, 20.02.2009

Die Landeselterninitiative für Bildung hat am 13. Oktober 2008 auf der Grundlage des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes Bildungsministerin Kramp-Karrenbauer gebeten, die Ergebnisse aus dem Notenvergleich G8/G9 am Ende des Schuljahres 2007/2008 zur Verfügung zu stellen. Und zwar für jedes Gymnasium die Gesamtdurchschnittsnote für den G 8- und G 9-Jahrgang und für die einzelnen Fächer die Landesdurchschnittsnote des G 8- und G 9-Jahrgangs. Am 3. Dezember 2008 ging die Ablehnung ein, mit der Begründung des Ministeriums, dass es Zahlen im Einzelnen nicht weitergeben könne, da dies Rückschlüsse auf Einzelkurse, Lehrer und Schüler zuließe und damit das Datenschutzgesetz verletzt würde.

Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt, so die Begründung, "einen allgemeinen Anspruch auf Informationszugang" und kommt somit dem "Wunsch der Menschen nach mehr Mitsprache, mehr Transparenz und mehr bürgerschaftlicher Kontrolle des Verwaltungshandelns" nach. Und weiter die Begründung: Der Anspruch auf Informationszugang "ist geeignet, die aktive und kritische Beteiligung an der Entwicklung unseres Gemeinwesens zu fördern ... Mit dieser Entwicklung geht ein gewandeltes Staats- und Verwaltungsverständnis einher, nach dem der Staat dem Mensch nicht mehr ausschließlich autoritär, sondern zunehmend konsensorientiert gegenübertritt".

Wir waren der Auffassung, dass Datenschutzinteressen nicht verletzt würden, wenn uns Durchschnittsnoten eines Jahrgangs mitgeteilt würden. Deshalb haben wir den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Roland Lorenz, eingeschaltet. Herr Lorenz hat am 20. Januar 2009 dem Ministerium geschrieben, die begehrten Informationen seien lediglich und unzweifelhaft statistische Ergebnisse der Auswertung von Zeugnissen. Und weiter: "Der Notenvergleich G8/G9 wurde erstellt, um durch eine Detailbetrachtung eventuelle Schwachstellen aufzudecken und gezielt Unterstützung anzubieten. Die Daten wurden somit aus verwaltungstechnischen Gründen erhoben, um von Seiten des Bildungsministeriums steuernd eingreifen und auf Befürchtungen betroffener Schüler und Eltern reagieren zu können. Ich bitte daher, dem Antragsteller die gewünschten Informationen zukommen zu lassen und mich entsprechend zu informieren." Der Brief des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist im Anhang beigefügt.

Bis heute hat das Ministerium die Informationen nicht herausgegeben, deshalb haben wir inzwischen Widerspruch eingelegt.

Auch nicht akzeptabel ist für uns, dass die Ministerin die für die Zukunft der Schüler und die Bewertung der Erfahrungen mit dem G 8 entscheidenden Abiturnoten der beiden Jahrgänge nicht mehr vergleichen lassen will.

Die Landeselterninitiative für Bildung ist an den Unterlagen aus verschiedenen Gründen interessiert:


Zur Veröffentlichung freigegeben - Landeselterninitiative für Bildung e.V. / bildungsklick.de


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