Mit Urteil vom 19.02.2009 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass die Verbeamtungsregelung für Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen neu geregelt werden muss.
Seit Jahren hält Nordrhein-Westfalen ohne Ausnahme an der starren, ausgesprochen niedrigen 35-Jahr-Grenze zur Verbeamtung fest. Der nordrhein-westfälische Philologen-Verband hat dies immer wieder kritisiert und als ungerecht gewertet. Alle anderen Bundesländer besitzen günstigere Regelungen. "Da viele ausgebildete Lehrkräfte wegen der sturen Haltung der Landesregierung in andere Bundesländer abwandern, ist dies ein krasser Wettbewerbsnachteil für die Lehrerversorgung in unserem Land", warnt Peter Silbernagel, Vorsitzender des Philologen-Verbandes NW.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 2 C 18.07 u.a.) legt fest:
Die Höchstaltersgrenze in Nordrhein-Westfalen muss vom Gesetzgeber eindeutig durch Verordnung geregelt und darf nicht durch Verwaltungsentscheidungen festgelegt werden.
Die Festlegung darf entscheidende Leistungsgrundsätze nicht außer Acht lassen.
Ausnahmeregelungen wie Kindererziehungszeiten, Grundwehrdienstzeiten und Schwerbehinderungen müssen angemessen berücksichtigt werden.
Der Philologen-Verband erwartet, dass jetzt eine schnelle Korrektur der Einstellungspraxis erfolgt. Wir fordern die deutliche Anhebung der Verbeamtungsgrenze!
Damit hat das Land eine große Chance, endlich eine gute Regelung zu schaffen, die nicht nur den Bewerberinnen und Bewerbern, sondern auch den Schulen und damit den Schülerinnen und Schülern gerecht wird. "Die Verbeamtungsmöglichkeit muss zeitlich ausgeweitet werden. Nur so ist die Lehrerversorgung langfristig zu sichern", so Peter Silbernagel.