GEW Nordrhein-Westfalen
GEW begrüßt Genehmigung neuer Gesamtschulgründung durch Verwaltungsgericht Köln
Willkür des Schulministeriums Riegel vorgeschoben
Mehr zu: Elternwille, Gesamtschule, Hauptschule, Nordrhein-Westfalen, Recht, Urteile, Schule"Beharrlichkeit der Eltern und der Stadt Bonn haben sich gelohnt", erklärt Andreas Meyer-Lauber, der Landesvorsitzende der GEW Nordrhein-Westfalen. " Mit dem Urteil", so Andreas Meyer-Lauber weiter, " hat das Verwaltungsgericht Köln zu Recht der Willkür des Schulministeriums gegen Gesamtschulneugründungen einen Riegel vorgeschoben".
Dass das Schulministerium keine Beschwerde gegen das Urteil einlegen will, zeigt, auf welch dünnem Eis sich die Landesregierung bewegt und Gesamtschulneugründungen gegen den erklärten Elternwillen bisher ablehnte.
Nun kündigt das Schulministerium die Entwicklung einheitlicher Kriterien für die Errichtung von Gesamtschulen an. Im Interesse klarer Entscheidungsprozesse will das Ministerium landeseinheitliche Vorgaben für die Leistungsheterogenität in den Gesamtschulen festschreiben. Die Rede ist von einem Anteil von 40 Prozent "Gymnasial-Kinder (30 % Realschule und 40 % Hauptschule). GEW-Landesvorsitzender Andreas Meyer-Lauber prognostiziert: "Die Durchsetzung 'landeseinheitlicher Vorgaben' wird ein Spießrutenlauf."
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