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Gemeinsamer Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern und Jugendlichen findet in vielfältiger Form statt

Baden-Württemberg bietet differenziertes sonderpädagogisches Bildungsangebot mit bedarfsorientierter und individueller Förderung

Mehr zu: Baden-Württemberg, Förderschule, Handikap, Inklusion, Integration, Schulgesetz, Sonderschulen, Schule
Stuttgart, 16.03.2009 -

Das Kultusministerium weist die Kritik der SPD-Landtagsfraktion zurück. Gemeinsamer Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Schülerinnen und Schülern findet bereits unter den geltenden schulgesetzlichen Rahmenbedingungen in vielfältiger Form statt.

Zahlreiche Kinder mit Behinderung besuchen eine allgemein bildende Schule. Wenn erforderlich erhalten Sie Assistenzleistungen durch die Eingliederungshilfe. Besteht ein darüber hinausgehender sonderpädagogischer Förderbedarf, erhalten sie von Sonderpädagogen Unterstützung. Die pädagogische Kooperation von allgemeinen Schulen und Sonderschulen ist selbstverständlich. Außen- und Kooperationsklassen sind eine weitere Voraussetzung für den gemeinsamen Unterricht. Baden-Württemberg bietet somit ein differenziertes Bildungsangebot mit bedarfsorientierter und individueller Förderung. Dabei gilt der Grundsatz: So viel gemeinsamer Unterricht wie möglich, so viel spezifische Förderung wie notwendig.

Die von der SPD-Landtagsfraktion zitierte UN-Konvention schreibt den Anspruch behinderter Menschen auf den Zugang zum Bildungswesen fest. Kein Mensch darf aufgrund seiner Behinderung vom allgemeinen öffentlichen Bildungswesen ausgeschlossen werden. Dies ist in Baden-Württemberg für alle Schülerinnen und Schüler gewährleistet, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung. Die Konvention macht keine verbindlichen Vorgaben zur Ausgestaltung eines Schulsystems oder zur Schulorganisation.

Hinweis an die Redaktionen: Statistische Zahlen zum Sonderschulwesen in Baden-Württemberg:

  • Frühförderung Die Angebote zur sonderpädagogischen Frühförderung zielen darauf ab, durch frühzeitig einsetzende präventive Fördermaßnahmen Auswirkungen von Behinderungen auf das Lernen vorzubeugen oder zu vermindern In insgesamt 364 sonderpädagogischen Beratungsstellen an öffentlichen und privaten Sonderschulen wurden jährlich über 40.400 Kinder gefördert. Für diese Frühförderung wurde in den Beratungsstellen sonderpädagogisches Personal im Umfang von insgesamt 340 Lehrerdeputaten eingesetzt.

  • Schulkindergärten: In Baden-Württemberg gab es im Schuljahr 2007/08 241 öffentliche und private Schulkindergärten für behinderte Kinder. In diesen sonderpädagogischen Einrichtungen wurden 4.592 Kinder mit Behinderungen unter Mitarbeit von Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrern pädagogisch gefördert. Die Nachfrage der Erziehungsberechtigten nach diesem freiwilligen Angebot ist ungebrochen.

  • Sonderpädagogische Dienste: Die im Rahmen der sonderpädagogischen Dienste entwickelten Förderkonzepte und -systeme mit dem Ziel flexible, niederschwellige und wohnortnahe Unterstützungsangebote bereitzustellen, werden von allen Beteiligten sehr geschätzt und tragen zu einem Know-How-Transfer bei. Im Schuljahr 2007/2008 erhielten knapp 19.000 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf im Rahmen des Sonderpädagogischen Dienstes durch Lehrkräfte der Sonderschulen (incl. ambulante Sprachheilkurse) Unterstützung an allgemeinen Schulen.

  • Förderung in Sonderschulen Für Schülerinnen und Schüler, die trotz intensiver sonderpädagogischer Unterstützung nicht in allgemeinen Schulen entsprechend gefördert werden können, bieten die Sonderschulen des Landes alle Bildungsgänge an, so dass Schülerinnen und Schüler Ihren Begabungen entsprechende Bildungsabschlüsse erlangen können. Darüber hinaus hat die Sonderpädagogik in Baden-Württemberg eine Vielzahl flexibler Unterstützungsleistungen entwickelt, die je nach Erfordernis des einzelnen Kindes und unabhängig vom Förderort zum Einsatz kommen können.

  • Formen des gemeinsamen Unterrichts: Außenklassen/Kooperationsklassen - Formen des gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung im Rahmen von Außenklassen/Kooperationsklassen haben sich überaus bewährt. Seit 1997 ist die Zahl der Außenklassen kontinuierlich von 37 auf heute 272 gestiegen. Derzeit werden ca. 1800 Schülerinnen und Schüler aus Sonderschulen in Außenklassen gemeinsam mit einer Partnerklasse am Standort einer allgemein bildenden Schule unterrichtet. Damit hat sich die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung, die auf diesem Weg täglich im gemeinsamen Unterricht lernen, in einem Zeitraum von 10 Jahren signifikant erhöht.

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