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Pressemeldung von: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Gemeinsamer Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern und Jugendlichen findet in vielfältiger Form statt

Baden-Württemberg bietet differenziertes sonderpädagogisches Bildungsangebot mit bedarfsorientierter und individueller Förderung

Stuttgart, 16.03.2009

Das Kultusministerium weist die Kritik der SPD-Landtagsfraktion zurück. Gemeinsamer Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Schülerinnen und Schülern findet bereits unter den geltenden schulgesetzlichen Rahmenbedingungen in vielfältiger Form statt.

Zahlreiche Kinder mit Behinderung besuchen eine allgemein bildende Schule. Wenn erforderlich erhalten Sie Assistenzleistungen durch die Eingliederungshilfe. Besteht ein darüber hinausgehender sonderpädagogischer Förderbedarf, erhalten sie von Sonderpädagogen Unterstützung. Die pädagogische Kooperation von allgemeinen Schulen und Sonderschulen ist selbstverständlich. Außen- und Kooperationsklassen sind eine weitere Voraussetzung für den gemeinsamen Unterricht. Baden-Württemberg bietet somit ein differenziertes Bildungsangebot mit bedarfsorientierter und individueller Förderung. Dabei gilt der Grundsatz: So viel gemeinsamer Unterricht wie möglich, so viel spezifische Förderung wie notwendig.

Die von der SPD-Landtagsfraktion zitierte UN-Konvention schreibt den Anspruch behinderter Menschen auf den Zugang zum Bildungswesen fest. Kein Mensch darf aufgrund seiner Behinderung vom allgemeinen öffentlichen Bildungswesen ausgeschlossen werden. Dies ist in Baden-Württemberg für alle Schülerinnen und Schüler gewährleistet, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung. Die Konvention macht keine verbindlichen Vorgaben zur Ausgestaltung eines Schulsystems oder zur Schulorganisation.

Hinweis an die Redaktionen: Statistische Zahlen zum Sonderschulwesen in Baden-Württemberg:


Zur Veröffentlichung freigegeben - Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg / bildungsklick.de


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