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Sperrverfügungen im Internet brauchen eine gesetzliche Grundlage

AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Berlin, 26.03.2009 -

Anlässlich der aktuellen Stunde zum Thema Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet, erklärt die stellvertretende kinder- und jugendpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Renate Gradistanac:

Die jetzige Entschlossenheit der Bundesregierung, zügig ein Gesetzgebungsverfahren zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt zu initiieren ist uneingeschränkt zu begrüßen. Hierfür gilt unser Dank Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Es genügt nicht, Verträge mit einzelnen Access-Providern abzuschließen. Für Sperrverfügungen brauchen wir eine klare gesetzliche Grundlage. Mit einem eigenen Gesetz schaffen wir Rechtssicherheit. Gestern hat das Bundeskabinett Eckpunkte zur Bekämpfung der Kinderpornografie beschlossen. Die darin enthaltene Klarstellung, dass eine Ausweitung dieses Instruments auf andere Zwecke nicht beabsichtigt ist, ist wichtig.

Von der Bundesregierung erwarten wir einen zweiten Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung. Ein effektiver Kinder- und Jugendschutz bedarf einer Gesamtstrategie. Die Bekämpfung sexueller Gewalt und Ausbeutung von Heranwachsenden in den neuen Medien ist dabei ein Baustein.

Wir brauchen dringend weitere wirksamere Instrumente, um Opfer und Täter zu identifizieren, kompetente Fachkräfte zur Betreuung der Opfer und eine intensivere grenzüberschreitende Zusammenarbeit, um der Täter habhaft zu werden. Wir fordern beispielsweise verbindliche Vorgaben für die Tourismus- und Finanzwirtschaft, um Sextourismus wirksamer zu bekämpfen. Die Initiative der EU, noch stärker gegen den Kauf von kinderpornografischem Material per Kreditkarte vorzugehen, unterstützen wir.

Der Kampf gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern steht schon länger ganz oben auf der Agenda: Beim Zweiten Weltkongress in Yokohama im Jahr 2001 führte die damalige Bundesjugendministerin Christine Bergmann die deutsche Delegation an und hat ihren Einfluss genutzt. 2003 hat die rot-grüne Bundesregierung unter Federführung der Bundesjugendministerin Renate Schmidt den ersten Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung aufgelegt. Viele Maßnahmen sind auf dieser Basis umgesetzt worden, beispielsweise wurde mehrfach das Strafrecht verschärft, der Opferschutz verbessert, die Bekämpfung von Sextourismus und von Kinderpornografie im Internet intensiviert.

Leider hat die Bundesjugendministerin Ursula von der Leyen nicht am Dritten Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen Ende November 2008 in Rio teilgenommen. Im Abschlussdokument spiegelt sich wieder, dass die Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet ein Schwerpunkt ist. Die Zusatzerklärung, die Deutschland gemeinsam mit 15 weiteren Staaten verfasst hat, bekräftigt das Ziel, Kinderpornografie in den neuen Medien national, EU-weit und vor allem auch international zu bekämpfen.

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