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Studien- und Klassenfahrten erfüllen Bildungs- und Erziehungsauftrag!

Aber gegen Schultourismus und für Alkoholverbot!

Mehr zu: Außerschulische Lernorte, Gesundheit, Jugendhilfe und Sozialarbeit, Klassenfahrt, Sucht, Schule
Berlin, 14.04.2009 -

In die nach dem Tod von drei volljährigen Schülern auf der Abschlussfahrt ihrer Berufsschule aufgekommene Diskussion um den Sinn und Unsinn von Klassen- und Studienfahrten sowie die dabei geltenden Regeln hat sich der Deutsche Philologenverband mit konkreten Vorschlägen eingemischt.

Der DPhV-Vorsitzende Heinz-Peter Meidinger betonte, es wäre falsch, Klassen- und Studienfahrten generell in Frage zu stellen, weil sie eine eminent wichtige Funktion für die Erfüllung des schulischen Erziehungsauftrages darstellen.

Allerdings kritisierte er, dass sich vielfach gerade bei Abschlussfahrten der verschiedenen Schularten eine Art Schultourismus entwickelt habe, der mit dem eigentlichen Bildungsauftrag nichts mehr zu tun habe. "Wenn bei einer zehntägigen so genannten Studienfahrt acht Badetage und lediglich ein oder zwei Besuche historischer Denkmäler oder Museen vorgesehen sind, dann liegt das nicht mehr im Aufgabenfeld einer Schule und dann dürfen dafür auch keine vom Staat bezahlten Lehrer frei gestellt werden.", so der Verbandsvorsitzende in Berlin.

Leider herrsche zum Teil eine Art Wettbewerb zwischen Schulen, wer die touristisch attraktiveren Ziele bei Klassenfahrten anbiete.

Meidinger sprach sich außerdem für ein von den Bundesländern auch per Verordnung vorgeschriebenes komplettes Alkoholverbot auf Fahrten und Schulveranstaltungen aus. Es mache auch keinen Sinn bei Abschlussfahrten zwischen volljährigen und nicht volljährigen Schülern zu unterscheiden. Jede Schule habe das Recht, die Teilnahme von Studienfahrten an die Akzeptanz bestimmter Regeln zu binden,- das gelte auch für bereits erwachsene Teilnehmer.

Bei Verstößen müsse in aller Regel das Nulltoleranzprinzip gelten: Sofortiger Ausschluss von dieser und allen weiteren geplanten Schulfahrten.

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