Ab heute ist es vertraglich fixiert: Politik und Internetwirtschaft sagen der Kinderpornografie im Internet gemeinsam den Kampf an. Seiten mit kinderpornografischen Inhalten im Internet sind künftig nicht mehr ohne weiteres von Deutschland aus aufrufbar. Dies bewirkt ein Vertrag, den die fünf größten Internetzugangsanbieter (Provider) Deutschlands heute mit dem Bundeskriminalamt (BKA) geschlossen haben. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hatte diesen wichtigen Schritt gemeinsam mit ihren Kabinettskollegen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg angestoßen und intensiv vorbereitet. Mit der Vertragsunterzeichnung setzen die Bundesregierung und die fünf Unternehmen nach nur drei Monaten eine entsprechende Vereinbarung vom 13. Januar 2009 um.
Die Bundesregierung verfolgt entscheidende Ziele bei der Bekämpfung von Missbrauch und Ausbeutung, die mit den Zugangssperren vorangetrieben werden sollen.
"Die Vertragsunterzeichnung steht am Ende einer intensiven Diskussion, die auch gezeigt hat, dass wir den Finger in eine Wunde gelegt haben. Es sind alle Argumente offen und intensiv ausgetauscht, diskutiert und bearbeitet worden. Das hat zu schwierigen Verhandlungen geführt, aber es war nötig. Ich bin dankbar, dass die Probleme benannt und ausdiskutiert worden sind. Wir können uns nun auf einen vorbildlichen gemeinsamen Weg machen, weil wir davon überzeugt sind, dass wir handeln müssen und weil das gegenseitige Verständnis für die gemeinsame Verantwortung gewachsen ist. In den Verträgen sind die Aufgaben klar verteilt: Die Liste der zu sperrenden Adressen ermittelt, liefert und verantwortet das BKA.
Die eventuelle Haftung für die danach einzuleitende Sperrung liegt daher auch allein beim BKA. Die Zugangsanbieter sind ausschließlich für die technischen Sperrmaßnahmen zuständig, nicht für die Inhalte", so Ursula von der Leyen. "Selbstverständlich kann das Sperren der Seiten nur ein Baustein im Kampf gegen Kinderpornografie sein. Die strafrechtliche Verfolgung der Täter, das Schließen der Quellen sowie der Schutz der Opfer stehen weiterhin an oberster Stelle und werden auch zukünftig vom Bundeskriminalamt erfolgreich umgesetzt", so von der Leyen.
Mit dem Vertrag verpflichten sich die unterzeichnenden Internetanbieter, zeitnah Seiten mit kinderpornografischem Inhalt zu sperren. Spätestens in sechs Monaten muss die Technik funktionsfähig in Gang gesetzt sein. Die Sperren auf Domaine Name System (DNS)-Basis verhindern, dass die illegalen Seiten mit kinderpornografischem Inhalt durch Eingabe des Namens aufgerufen werden können. In der Regel erscheint dann eine erläuternde STOPP-Seite.
Fünf Unternehmen unterzeichnen heute den Vertrag mit dem BKA. Mit ihnen werden rund 75% des deutschen Anbietermarktes abgedeckt:
Deutschland ist mit dem so genannten Access Blocking keineswegs Vorreiter in Europa oder der Welt. Einige Länder sperren schon seit Jahren erfolgreich Seiten mit kinderpornografischen Inhalten. Norwegen, Dänemark, Schweden, Niederlande, Neuseeland, Schweiz, Südkorea, Kanada, Taiwan und Großbritannien sperren auf Basis von verbindlichen Vereinbarungen und in den USA geschieht dieses auf Basis freiwilliger Selbstverpflichtungen. In Finnland und Italien gibt es gesetzliche Regelungen.
"Endlich sind wir mit dabei als wichtiges großes Land in Europa. Das stärkt den europäischen und weltweiten Kampf gegen Kinderpornografie", so von der Leyen.
Dass die Bundesregierung es mit der Bekämpfung von Kinderpornografie ernst meint, machen auch drei weitere Meilensteine deutlich: