Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kinder schützen
Gesetz gegen Kinderpornografie im Internet
Mehr zu: Deutschland, Europa, Jugendschutz, SonderthemenDer Gesetzentwurf zur "Bekämpfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" ist ein weiterer Schritt im Kampf gegen Kinderpornografie. In der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung bereits einen Vertrag mit fünf großen Internetprovidern zur Sperrung von Seiten mit solchen Inhalten abgeschlossen.
Die Bundesregierung findet es unerträglich, dass bekannte kinderpornografische Angebote teilweise noch wochenlang weiter im Netz bleiben. Deshalb stellte das Bundeskabinett heute den Vertrag der letzten Woche mit den Providern auf eine gesetzliche Grundlage. Diese verpflichtet alle großen privaten Internetanbieter in Deutschland.
Handeln ist bitter nötig: Trotz internationaler Anstrengungen zur Täterermittlung und Schließung von Websites bleiben Angebote mit kinderpornografischen Inhalten im Internet abrufbar. Die Zahl der Anbieter steigt zudem sprunghaft, von 2006 bis 2007 um 111 Prozent.
Erfahrungen in zahlreichen europäischen Ländern wie Norwegen, Italien und Großbritannien zeigen, dass Sperrungen wirken. Auch in Ländern wie Neuseeland und Kanada werden solche Webseiten gesperrt.
Erster Schritt: Sperrung
Internetprovider können mit technischen Mitteln den Zugang zu kinderpornografischen Webseiten erschweren. In der Fachsprache heißt das "Access-Blocking".
Bereits letzte Woche verpflichteten sich die Deutsche Telekom, Vodafone Deutschland/Arcor, Alice/Hansenet, Kabel Deutschland und Telefonica O2 freiwillig zur Sperrung kinderpornografischer Seiten. Diese fünf Anbieter decken 75 Prozent des Marktes ab.
Zweiter Schritt: Gesetz
Im März verabschiedetete die Bundesregierung Eckpunkte zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet. Der heutige Gesetzentwurf setzt nun Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz und zum Telekommunikationsgesetz um.
Danach soll der Zugang zu kinderpornografischen Seiten wie folgt erschwert werden:
Das Bundeskriminalamt erfasst solche Angebote auf einer Sperrliste und stellt diese den Providern zur Verfügung. Diese blockieren dann den Zugang zu den kinderpornografischen Internetauftritten. Ruft ein Internet-Nutzer solche Angebote auf, wird er mit einem Stopp-Schild über die Sperrung dieser Seite informiert. Zugleich werden die Daten für die Strafverfolgung genutzt.
Mit diesen Regelungen betritt die Bundesregierung gesetzgeberisches Neuland. Sie will deshalb zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung durchführen.
Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten kann.
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