Bayerns Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch warnt vor Beeinträchtigung der Forschungsfreiheit und Schädigung des Forschungsstandorts Bayern
Mehr zu: Bayern, Drittmittel, Forschung, Nachhaltigkeit, Wissenstransfer, HochschuleIn der aktuellen Diskussion um die Grüne Gentechnik warnte Bayerns Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch am Donnerstag davor, die verfassungsrechtlich garantierte Forschungsfreiheit in Frage zu stellen. "Mit der Festlegung einer ´gentechnikfreien Region´ mögen sich vielleicht Anbaubeschränkungen in der Landwirtschaft begründen lassen, die Freiheit der Forschung an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen darf aber nicht beeinträchtigt werden", betonte Heubisch. "Forschung und technologische Innovationen sind und bleiben in Bayern willkommen. Dafür stehe ich als Wissenschaftsminister ein. Schließlich ist die Spitzenstellung Bayerns im High-Tech-Bereich vor allem auch der Forschung zu verdanken."
Dabei seien die Forscherinnen und Forscher selbstverständlich an Recht und Gesetz gebunden. Der Gesetzgebung wiederum lägen ethische Abwägungen zugrunde. Deshalb, so Heubisch, wäre "ein generelles Moratorium Gen-Freilandversuche oder für andere Forschungsbereiche weder sinnvoll, noch gäbe es dafür eine rechtliche Grundlage, vom Schaden für den Forschungsstandort Bayern ganz zu schweigen." Soweit sich bei der Durchführung eines konkreten Forschungsvorhabens ethische Fragestellungen ergeben sollten, seien diese von Wissenschaftlern ohnehin stets zu beachten. "Ich kann nicht erkennen, dass sich die Wissenschaft hierüber hinwegsetzen würde", so der Minister.
Zur Frage der wissenschaftlichen, nicht kommerziellen Freilandversuche unterstrich Heubisch: "Ein verantwortungsbewusster Umgang mit der Grünen Gentechnik setzt weitere intensive Forschung voraus. Um aber die Forschung gerade auf dem zukunftsträchtigen Gebiet der Pflanzenbiotechnologie weiter vorantreiben zu können, kann auch die Erprobung gentechnisch optimierter Pflanzen in Freilandversuchen erforderlich werden." Die Voraussetzungen für einen wissenschaftlichen Freilandversuch seien dabei streng geregelt: "Eine gentechnisch veränderte Pflanze kann nur dann ins Freiland gebracht werden, wenn sie ein kompliziertes Zulassungsverfahren durch die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit durchlaufen hat", so der Minister.
Die Forschung im Bereich der Grünen Gentechnik, so Heubisch, dürfe man nicht den Großkonzernen überlassen: "Die staatlich geförderte Forschung trägt entscheidend zur Verhinderung von Monopolbildung auf dem Gebiet der Grünen Gentechnik bei."
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