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Lehrerurteil sozial gerechter als Freigabe des Elternwillens

Schmidt: "Neues Übertrittsverfahren eröffnet mehr Schülern größere Chancen"

Mehr zu: Bayern, Elternwille, Grundschule, Grundschulempfehlung, Gymnasium, Realschule, Übertritt, Schule
München, 05.05.2009 -

Gegen die jüngst wieder geforderte gänzliche Freigabe des Elternwillens beim Übertritt hat sich der Vorsitzende des Bayerischen Philologenverbandes (bpv) Max Schmidt ausgesprochen: "Es ist ein Irrtum zu glauben, dass es gerechter zugeht, wenn allein die Eltern über die weitere Schullaufbahn der Kinder entscheiden. Dies würde nicht zu einer Verringerung sozialer Disparitäten führen. Genau das Gegenteil ist der Fall."

Zur Begründung verwies Schmidt auf entsprechende Warnungen bekannter deutscher Bildungsforscher. So betont etwa der ehemalige Leiter der deutschen PISA-Studie und Direktor am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung Prof. Dr. Jürgen Baumert, "die Lehrerempfehlung (ist) sozial gerechter, als wenn Eltern die Übergangsentscheidung allein treffen." Denn Akademikerfamilien, so Prof. em. Dr. Klaus Klemm von der Universität Duisburg-Essen, hätten ein sehr großes Interesse, ihren Nachwuchs aufs Gymnasium zu schicken. Bei einer Freigabe des Elternwillens seien vor allem sie es, die sich eher über die Grundschul-Empfehlungen hinwegsetzen. Migrantenfamilien oder sozial schwache Elternhäuser seien da oft viel zurückhaltender. Das, so Schmidt, sei aber nicht im Sinne der Schüler wie der Gesellschaft: "Ziel des Übertrittsverfahrens muss es bleiben, die für den einzelnen Schüler und seine Fähigkeiten und Anlagen perspektivisch geeignetste Schulart zu finden; die Schulart, die die beste Förderung für sein Leistungspotenzial erwarten lässt – und zwar unabhängig von sozialer oder ethnischer Herkunft." Dass dieser Anspruch auch insgesamt gut eingelöst wird, bestätigen Bildungsforscher wie Baumert in der letzten Auswertung von PISA 2000, indem sie feststellen: "In gegliederten Schulsystemen erfolgt die Schulformzugehörigkeit primär auf der Basis von Leistung und Fähigkeit, auch wenn zusätzlich sekundäre soziale Disparitäten auftreten."

Im Unterschied zur Freigabe des Elternwillens hält Schmidt daher das jetzt erstmals praktizierte Verfahren, allen bayerischen Viertklässlern eine konkrete Übertrittsempfehlung mitzugeben, für eine sinnvolle Neuerung: "Diese Neuregelung ist ein richtiger Beitrag zur Ausschöpfung schlummernder Bildungsreserven in der Schülerschaft. Ich bin mir sicher: Diese Form der Empfehlung über die weitere Schullaufbahn wird zukünftig mehr Eltern als bisher motivieren, geeignete Kinder an Realschulen und Gymnasien anzumelden. Durch das neue Übertrittsverfahren erhalten noch mehr Schüler als bisher die Chance auf eine ihnen gemäße Schulbildung."

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