Verband Bildung und Erziehung e.V.
Zum Nachhilfe-Boom
VBE: Öffentliches Schulwesen muss Nachhilfe überflüssig machen
Mehr zu: Individuelle Förderung, Nachhilfe, Schulgesetz, Schule"Nachhilfe wird aus ganz unterschiedlichen Gründen in Anspruch genommen", so der VBE-Vorsitzende Udo Beckmann. "Ein Teil der Gründe ist in der Organisation unseres Schulsystems zu finden."
In Bayern gibt es beispielsweise inzwischen Nachhilfeinstitute, die Grundschulkinder gezielt auf den Probeunterricht für die weiterführenden Schulen vorbereiten. Dem müssen sich dort wie auch in NRW Kinder unterziehen, deren Eltern eine andere Schulform wünschen als die von der Grundschule empfohlene.
"Eltern wünschen den bestmöglichen Schulabschluss für ihre Kinder und befürchten, dass die frühe Festlegung auf eine Schulform ihren Kindern Chancen nimmt", so Beckmann. "Deshalb sehen sie sich gezwungen, hier buchstäblich nachzuhelfen."
Die zum Teil hektisch umgesetzte Verkürzung der Schulzeit am Gymnasium hat genauso ihren Teil dazu beigetragen, dass Nachhilfe sozusagen zu einem normalen Teil des Lernalltags von Kindern geworden ist.
"Es ist kein Zufall, dass fast jeder zweite Gymnasiast Nachhilfe in Anspruch nimmt", so Beckmann. "Das hat zum einen mit dem erhöhten Druck durch das G 8 und zum anderen mit der Angst der Eltern vor einem möglichen Abstieg ihrer Kinder zu tun."
Der VBE ist der Auffassung, dass das öffentliche Schulsystem so gut aufgestellt sein müsste, dass Nachhilfe größtenteils überflüssig wird.
"Dazu würde zum einen gehören, Schulabschlüsse so lange wie möglich offen zu halten und Kindern Entwicklungsmöglichkeiten einzuräumen", so Beckmann. "Es würde aber auch dazu gehören, Lehrerinnen und Lehrern zu ermöglichen, dass sie das im Schulgesetz verbriefte Recht der Kinder auf individuelle Förderung auch umsetzen können. Wenn in einer Grundschulklasse 30 Kinder sitzen, stoßen auch engagierte Lehrerinnen und Lehrer an ihre Grenzen."
Ansprechpartnerin:
Christel Jungmann
Wissenchaftliche Mitarbeiterin
Verband Bildung und Erziehung (VBE e.V)
Westfalendamm 247
44141 Dortmund
Tel.: 0231 / 42 57 57 - 18
Fax: 0231 / 42 57 57 - 10
www.vbe-nrw.de
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