GEW Baden-Württemberg
Bessere Bedingungen für sonderpädagogische Förderung
GEW: Für gemeinsames Lernen Schulen besser ausstatten - (Zumeldung PK Rau, 04.05.09: Sonderpädagogische Förderung)
Mehr zu: Baden-Württemberg, Deutschland, Heterogenität, Inklusion, Schulpflicht, Schulstruktur, Sonderschulen, SchuleDie Bildungsgewerkschaft GEW macht sich für die Entwicklung eines Bildungssystems stark, in dem Kinder und Jugendliche mit Behinderungen gemeinsam mit ihren Gleichaltrigen in den Grundschulen und weiterführenden Schulen lernen können. "Die Verschiedenartigkeit der Kinder und Jugendlichen ist keine Belastung, sondern eine Chance. Durch die bewusste Arbeit mit heterogenen Gruppen können sich Schulen zu lebendigen Lernorten entwickeln. Voraussetzung ist allerdings, dass die Landesregierung die Rahmenbedingungen, vor allem kleinere Klassen beziehungsweise Gruppen schafft. Die hervorragende Arbeit der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen muss den Kindern und Jugendlichen an allen Schulen zur Verfügung stehen", sagte am Montag (04.05.) in Stuttgart Doro Moritz, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Die GEW begrüßt die Umwandlung der Sonderschulpflicht in eine allgemeine Schulpflicht "als ersten richtigen Schritt".
In Deutschland dauerte es zwei Jahre, bis im Dezember 2008 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen alle parlamentarischen Hürden für die Ratifizierung genommen hat. Vor allem der Bildungsartikel 24 der Konvention erweist sich als große Herausforderung für die Bildungspolitik, aber auch für die einzelnen Bildungseinrichtungen. Die UN-Konvention verlangt, dass Menschen mit Behinderungen in allen Schularten wie alle anderen Schüler/innen lernen können.
Von Ländern wie Baden-Württemberg wird dies so interpretiert, dass unser Schulsystem bereits "integrativ" sei, weil die Sonderschulen den Auftrag hätten, dass sich die Schüler/innen in die Gesellschaft integrieren könnten. Behindertenorganisationen und die GEW gehen davon aus, dass auch Deutschland verpflichtet ist, ein "inklusives Bildungssystem" zu entwickeln. Vermutlich werden sich die Gerichte demnächst mit den Fragen befassen, denn die UN-Konvention sieht erstmal auch ein individuelles Klagerecht vor.
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