CDU/CSU
Gedenkstättenbesuch als Pflichtprogramm bei Klassenfahrten
Klares und wichtiges Zeichen der Bundeskanzlerin
Mehr zu: Außerschulische Lernorte, Geisteswissenschaften, Geschichtsunterricht, Klassenfahrt, Kulturelle Bildung, Politische Bildung, Werteerziehung, SchuleAnlässlich des Besuchs von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB:
Mit ihrem Besuch in dem ehemaligen Stasi-Gefängnis Berlin-Hohenschönhausen hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel als erste in diesem Amt ein klares und wichtiges Zeichen gesetzt: im zwanzigsten Jahr der friedlichen Revolution und des Mauerfalls dürfen Stimmen, die die DDR-Diktatur schönreden kein Gehör finden.
Nicht nur für die Opfer der DDR-Diktatur, sondern für jeden aufrechten Demokraten ist der Versuch der Geschichtsverfälschung unerträglich. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion positioniert sich klar auf die Seite derer, die sich für eine geschichtstreue Aufarbeitung einsetzen.
In den Schulen steht die DDR-Diktatur überwiegend nicht im Lernprogramm. 15% der Jugendlichen halten Konrad Adenauer für einen DDR-Politiker und glauben, die Mauer sei von den Alliierten gebaut worden.
Die Kultusministerkonferenz steht hier in der Verantwortung zu prüfen, ob die DDR-Diktatur verpflichtend in die Lehrpläne des Geschichtsunterrichts aufgenommen werden kann.
Um Wissenslücken zu schließen und die Erinnerung an das Unrecht wachzuhalten sollte der Besuch einer Gedenkstätte wie das ehemalige Stasi-Gefängnis Berlin-Hohenschönhausen, das Holocaust-Mahnmal, die Gedenkstätte Normannenstraße, die Gedenkstätte Deutscher Widerstand oder die Ausstellung Topographie des Terrors obligatorischer Bestandteil des Programms von Klassenfahrten nach Berlin sein.
Auch der Deutsche Bundestag ist aufgefordert hier einen Beitrag zu leisten, da jeder Bundestagsabgeordnete im Jahr viele Schülerfahrten über ein Besucherkontingent bezuschussen und drei Gruppenreisen über das Bundespresseamt durchführen kann.
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