Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Zöllner schlägt Regelung zum zukünftigen Übergang von Grundschule zur Sekundarschule und Gymnasium vor:
Schulen beraten und Eltern entscheiden
Mehr zu: Berlin, Elternwille, Individuelle Förderung, Schulverwaltung, Sekundarschule, Übertritt, SchuleBildungssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner hat heute einen Vorschlag zur Regelung des Zugangs zu den künftigen Sekundarschulen und Gymnasien vorgelegt. Nach Zöllners Vorschlag ist der Elternwille für die Schulwahl maßgeblich. Dabei soll es verbindliche Beratungsgespräche zwischen Eltern und Grundschule geben, auf dessen Basis die Eltern ihre Entscheidung treffen. Bildungssenator Zöllner: "Dem Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schularten kommt im weiteren Bildungsweg der Schülerinnen und Schüler eine besondere Bedeutung zu. Mit den beiden gleichwertigen Schularten der Sekundarschule und dem Gymnasium, die beide zu allen Schulabschlüssen einschließlich des Abiturs führen, werden gute Voraussetzungen geschaffen, um alle Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und -geschwindigkeiten bestmöglich zu fördern. Es ist das große Interesse aller Eltern, für das Wohl ihrer Kinder zu sorgen: Deshalb ist es nur richtig und wichtig, dass die Eltern das entscheidende Wort bei der Schulwahl haben."
Die von Senator Zöllner vorgeschlagene Regelung lautet im Einzelnen:
- Die Eltern sowie die Schüler/innen haben Anspruch auf eine frühzeitige, individuelle und verbindliche Beratung durch die Grundschule, in welcher weiterführenden Schule/ Schulart die Schülerin oder der Schüler voraussichtlich die optimale Förderung erhalten wird.
- In einer schriftlichen Förderprognose empfiehlt die Grundschule auf Grund des Leistungsvermögens, der Lernkompetenzen, der Neigungen der Schülerin oder des Schülers sowie der unterschiedlichen aber attraktiven Angeboten der beiden Schularten (Gymnasium: intensives, hohes Lerntempo; Sekundarschule: Günstige Personalausstattung, flächendeckender Ganztagsbetrieb, zusätzliche praxisorientierte Lernangebote) den Besuch einer Sekundarschule oder eines Gymnasiums.
- Die Eltern entscheiden nach diesem verbindlichen Beratungsgespräch mit der Grundschule, ob ihr Kind eine Sekundarschule oder ein Gymnasium besuchen soll.
- Die Sekundarschulen und die Gymnasien nehmen im Rahmen freier Plätze alle angemeldeten Schüler/innen auf.
Gibt es an einer Sekundarschule oder an einem Gymnasium mehr Anmeldungen als verfügbare Plätze, so ist ein Aufnahmeverfahren durchzuführen, das für beide Schularten gleich ist, nach folgenden Kriterien:
- Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann im Rahmen eines Auswahlverfahrens bzw. Auswahlgespräches mit den Eltern und der Schülerin oder dem Schüler nach transparenten von der Schulaufsicht zu genehmigenden gerichtsfesten Kriterien bis zu 50 Prozent der Plätze vergeben.
- Mindestens 50 Prozent der Plätze werden durch Los vergeben.
- Wie bisher kann die Schule vorab bis zu zehn Prozent Schülerinnen und Schüler zur Vermeidung besonderer Härten (z. B. Behinderung, besondere soziale/ familiäre Lage) aufnehmen.
Im Gymnasium gibt es für alle Schüler/innen eine Probezeit von einem Schuljahr. Wenn der schulische Erfolg von Schülerinnen und Schüler nach einem halben Jahr gefährdet ist, vereinbaren Schule, Schüler und Eltern einen Bildungs- und Erziehungsplan.
- Wer die Probezeit im Gymnasium nicht erfolgreich absolviert, wechselt auf die Sekundarschule und setzt dort in Klasse 8 seinen Bildungsweg fort.
Bildungssenator Zöllner: "Bei der Erarbeitung dieses Vorschlages habe ich das Für und Wider sehr vieler verschiedener Gesichtspunkte und ihrer Folgen abgewogen. Auch wenn diese für sich genommen berechtigt waren, so widersprachen sie sich in ihrer Gesamtheit. Mit diesem Vorschlag ist fast eine Quadratur des Kreises gelungen, weil damit die unterschiedlichen Ziele wie Elternwille, individuelle Förderung und Profilbildung der Schulen bestmöglich verknüpft werden können."
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