Elternkammer Hamburg
Elternkammer – Lehrerkammer – schülerInnenkammer
(Gemeinsame Pressemitteilung von ELTERNKAMMER HAMBURG, Lehrerkammer Hamburg und schülerInnenkammer hamburg)
Mehr zu: Bildungswesen, Elternarbeit, Hamburg, Personalvertretung, Schulentwicklung, Schülervertretung, Schulgesetz, SchuleAm 6. Mai hat die Deputation der Schulbehörde die Novellierung des Hamburgischen Schulgesetzes beschlossen. Damit sind die wesentlichen Weichenstellungen für die Hamburger Schulreform gesetzt. Zudem werden am 15. Mai die Regionalen Schulentwicklungs-Konferenzen (RSK) ihre Arbeit abschließen. Diese werden die Basis für die Empfehlungen der Schulbehörde für jeden einzelnen Schulstandort in Hamburg sein und damit enorme Tragweite haben.
Die drei Kammern nehmen beides zum Anlass eine kritische Bewertung vorzunehmen, verbunden mit konkreten Forderungen an den schwarz-grünen Senat, mit dem Ziel eine erfolgreiche Umsetzung der Schulreform zu gewährleisten.
"Die mit der Schulreform verbundenen Maßnahmen stellen einen Schritt in die richtige Richtung dar", erklären die drei Kammer-Vorsitzenden übereinstimmend. Es werden in diesem Projekt deutlich mehr Chancen als Risiken gesehen. "Insbesondere ist es ein Paradigmenwechsel, dass Schule endlich konsequent aus Sicht der Schülerinnen und Schülern betrachtet und entwickelt werden soll", so Frederic Rupprecht, Vorsitzender der SchülerInnenkammer Hamburg. In der Folge müssten sich die meisten Schulen deutlich weiterentwickeln.
"Damit diese Reform ihre Ziele erreicht, ist eine ausreichende finanzielle Basis unabdingbar", gibt die Lehrerkammer-Vorsitzende Katrin Blümel zu bedenken. Aus Sicht der Kammern ist noch unklar, ob die nötigen Voraussetzungen dafür geschaffen sind.
Deutlich positiv wahrgenommen wird die Veränderung des Kommunikationsstils der Schulbehörde. "Es ist die Bereitschaft erkennbar sich ergebnisoffen und ernsthaft mit den Anliegen der Kammern auseinander zu setzen", unterstreicht Hans-Peter Vogeler, Vorsitzender der Elternkammer. Leider werde mancher Vorschlag aber (noch) nicht aufgenommen.
"Es war richtig neue Beteiligungsprozesse wie den der Regionalen Schulentwicklungs-Konferenzen einzuführen und zu erproben", sind sich die Kammer-Vorsitzenden einig. Hier hätten alle Beteiligten die Möglichkeit gehabt miteinander ins Gespräch zu kommen, mit der Aufgabe gemeinsam das bestmögliche Angebot an schulischer Bildung für die Region zu definieren. Diese Chance wurde – nach derzeitiger Bewertung – unterschiedlich intensiv und erfolgreich genutzt. "In vielen Fällen haben aber die Beteiligten trotz unterschiedlichster Erfahrungen, persönlicher Hintergründe und Ansichten konstruktiv zusammen gearbeitet und werden dies auch weiter tun", berichtet Hans-Peter Vogeler. Jetzt werde es darauf ankommen, wie diese neu geschaffenen Kommunikationsstrukturen erhalten, ausgebaut und genutzt würden, um die Verbindung zu den Regionalen Bildungskonferenzen ab 2010 zu schaffen.
"SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen sollten auch an diesen Nachfolge- Konferenzen verantwortlich beteiligt sein", fordert Frederic Rupprecht. Für eine Optimierung des Beteiligungsprozesses ist aus Sicht der Kammern eine kritische Evaluierung vonnöten: "Es wäre sehr zweckmäßig best-practice-Beispiele zu dokumentieren und allgemein zugänglich zu machen", rat Katrin Blümel.
Eine wichtige wissenschaftliche Unterstützung für die Einführung der Primarschule in Hamburg stellt die vertiefte Analyse der Daten zur Berliner 6-jährigen Grundschule durch Prof. Baumert vom renommierten Max-Plank-Institut dar. "Dadurch ist klar geworden, dass auch leistungsstarken Schülerinnen und Schülern mindestens kein Nachteil aus einem längeren gemeinsamen Lernen entsteht, tendenziell sogar ein leichter Vorteil", unterstreicht Vogeler. Leistungsschwächere Schülerinnen und Schülern profitieren in jedem Fall von einer verlängerten Grundschulzeit, das hatte die ELEMENT-Studie bereits vorher ergeben.
Die Kammern werden sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass in Hamburg eine sachgerechte inhaltliche Diskussion über die Schulreform und ihre Folgen geführt wird. "Es ist uns ein gemeinsames dringendes Anliegen, die Schulen aus politischen Auseinandersetzungen herauszuhalten", betonen Rupprecht, Blümel und Vogeler.
Über uns
Die SchülerInnenkammer, die Elternkammer und die Lehrerkammer beraten die zuständige Behörde bei allen das Schulwesen betreffenden Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung (§ 79 ff. Hamburgisches Schulgesetz).
Die schülerInnenkammer hamburg (skh) ist das verfassungsrechtlich höchste Schülervertretungsgremium der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie repräsentiert Hamburgs SchülerInnenschaft und berät die Schulbehörde bei allen, das Schulwesen betreffenden Entscheidungen.
Die Elternkammer Hamburg (EK) berät laut Hamburgischem Schulgesetz die Bildungsbehörde in allen Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung und kann der Behörde Vorschläge zu allen Fragen des Schulwesens machen. Sie vertritt die Interessen der Eltern von rd. 180.000 Hamburger Schülerinnen und Schülern.
Die Lehrerkammer Hamburg (LK) besteht aus 40 Mitgliedern, die von den rd. 15.000 Kolleginnen und Kollegen aller Schulformen und des Landesinstituts für die Dauer von 4 Jahren gewählt werden. Sie wirkt seit 1946 bei schulischen Strukturveränderungen mit und hat in der Vergangenheit vor allem zu pädagogischen Themen wie Bildungs- und Rahmenplänen, Standardsicherung, Integration, Stundentafeln und zum Lehrerarbeitszeitmodell Stellung bezogen.
Die Lehrerkammer berät "die zuständige Behörde bei allen das Schulwesen betreffenden Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung." Und sie soll gemeinsam mit der SchülerInnenkammer und der Elternkammer "die Beziehungen von Schule, Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften untereinander und zur Öffentlichkeit pflegen" (§ 79,1 HmbSG). Sie wirkt also in die Schulen hinein, beteiligt sich an der öffentlichen Diskussion und nimmt an pädagogischen und politischen Veranstaltungen teil.
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