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Expertenrat "Sonderpädagogische Förderung" nimmt Arbeit auf

Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Arbeit / Sonderschulpflicht entfällt / allgemeine Schulpflicht für alle Kinder - Rechte der Eltern werden gestärkt

Mehr zu: Baden-Württemberg, Elternwille, Förderschule, Inklusion, Schulgesetz, Schulpflicht, Schulverwaltung, Sonderschulen, Schule
Stuttgart, 09.06.2009 -

Kultusminister Helmut Rau MdL hat den Expertenrat "Sonderpädagogische Förderung" zu seiner Auftaktsitzung im Neuen Schloss begrüßt. "Ich freue mich, dass wir einen kompetenten Kreis an Fachleuten für unser Anliegen gewinnen konnten. Die von uns geplante Weiterentwicklung des sonderpädagogischen Bereichs stellt uns vor eine anspruchsvolle Aufgabe und ich bin sicher, dass der Expertenrat dazu wichtige Beiträge und Anregungen einbringen wird", sagte der Kultusminister heute (9. Juni) in Stuttgart.

Der 20-köpfige Expertenrat, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, der Beratungsgremien des Kultusministeriums und von Elternorganisationen, Fachverbänden sowie Entscheidungsträgern zusammensetzt, wird sich mit den Leitlinien beschäftigen und Empfehlungen aussprechen, die dem Kultusministerium zur konkreten Ausgestaltung überreicht werden. Vorgesehen ist, nach Abschluss der Beratungen des Expertenrats, bereits zum Schuljahr 2010/11 in ersten Schulamtsbereichen den neuen Ansatz der sonderpädagogischen Förderung zu erproben und eine erforderliche Änderung des Schulgesetzes auf den Weg zu bringen.

Die Weiterentwicklung des sonderpädagogischen Bereichs soll sich auf folgende Punkte konzentrieren: In Zukunft soll es für alle Kinder und Jugendliche eine Pflicht zum Besuch einer allgemein bildenden Schule in der Primar- und Sekundarstufe sowie eine Pflicht zum Besuch einer Beruflichen Schule geben. Die möglichen Lernorte sollen in Bildungskonferenzen mit der Schulverwaltung und den Eltern erörtert werden, wobei das Kindeswohl im Vordergrund steht. Die Eltern können dann zwischen gemeinsam entwickelten Alternativen entscheiden. "Damit erhalten die Eltern ein eigenständiges Entscheidungsrecht über den Lernort ihrer Kinder", betonte Rau. Die Schulverwaltung treffe nur noch eine Entscheidung, wenn es im Einzelfall zwingende Gründe gebe.

Außerdem soll die Weiterentwicklung des Konzepts der Individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung (ILEB) zu einem Arbeits- und Steuerungsinstrument für die Schulverwaltung ausgebaut werden und ein Fachkonzept für die Schulangebotsplanung entwickelt werden. Es sollen Bildungsberichte im sonderpädagogischen Bereich auf der Ebene der Schulämter erstellt werden, die dazu beitragen, eine Schulangebotsplanung in der Region zu ermöglichen und die bisher bestehenden flexiblen Angebote in die Lernortentscheidung mit zu berücksichtigen. Geplant ist weiterhin, die Sonderschulen zu sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren auszubauen. Sie sollen die Stammschulen der Sonderpädagogen bleiben, unabhängig von den Einsatzorten, da die Fachkompetenz der Sonderpädagogen auf diese Weise sichergestellt und kontinuierlich weiterentwickelt werden kann.

"Wir werden das Netzwerk zwischen den allgemeinen Schulen und sonder-pädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Interesse der jungen Menschen mit Behinderungen und ihrer Eltern noch tragfähiger ausgestalten", so der Minister anlässlich der Auftaktsitzung.

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