Kultusminister Rau sieht pädagogisches Konzept der neuen Werkrealschule durch Anhörung bestätigt
Große Mehrheit der befragten Verbände und Organisationen äußerte sich zustimmend / Stellungnahmen sehen in neuer Werk-realschule attraktiven Bildungsgang zur Mittleren Reife - Veränderungsvorschläge insbesondere beim Übergang nach Klasse 10 sowie beim Übergang auf Berufskolleg und Berufli-ches Gymnasium sollen aufgegriffen werden
Mehr zu: Baden-Württemberg, Berufsfachschule, Hauptschule, Realschule, Schulgesetz, Schulträger, Werkrealschule, SchuleKultusminister Helmut Rau MdL sieht das pädagogische Konzept der neuen Werkrealschule durch die Ergebnisse der Anhörung bestätigt. Der Landesschulbeirat, Lehrerorganisationen, Eltern- und Schülervertretungen, Wirtschaftsverbände, kommunale Landesverbände und Kirchen wurden zu dem Vorhaben um eine Stellungnahme gebeten. "Von den Rückmeldungen geht ein klares Signal aus: Der überwiegende Teil der befragten Verbände und Organisationen stimmt unseren Vorstellungen zu. Bei einigen der gemachten Anregungen werde ich dem Landtag vorschlagen, diese im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen", sagte Rau am Mittwoch (10. Juni) in Stuttgart.
So soll über den Wechsel von Klasse 9 nach 10 die Klassenlehrerkonferenz im Rahmen einer Bildungsempfehlung befinden. Maßstab für diese Bildungsempfehlung sollen in erster Linie die sowohl am Ende der Klasse 8 als auch im Halbjahreszeugnis der Klasse 9 erreichten Noten sein: Wer einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie im Wahlpflichtfach erreicht und in keinem der genannten Fächer schlechter als ausreichend ist, der lässt auf jeden Fall erwarten, dass er die in Klasse 10 zu stellenden Anforderungen erfüllen kann. Neben den erreichten Noten ist für die Bildungsempfehlung aber auch eine pädagogische Gesamtwürdigung der Schülerin oder des Schülers von zentraler Bedeutung.
Beim Übergang in das Berufliche Gymnasium und das Berufskolleg sollen nach Klasse 10 der Werkrealschule die gleichen Voraussetzungen gelten wie nach Klasse 10 der Realschule. Das bedeutet einen Notendurchschnitt von 3,0 für den Wechsel auf das Berufliche Gymnasium, für den Wechsel auf das Berufskolleg soll es keine Notenschwelle geben. "Damit erfährt die Gleichwertigkeit der mittleren Reife in beiden Schularten ihre Bestätigung", erklärte Rau.
Nicht nur die Werkrealschule, sondern auch die Hauptschule soll Wahlschule werden. Für eine Übergangszeit sollen die Schulträger aber die Möglichkeit haben, auch für die Werkrealschule und die Hauptschule einen Schulbezirk festzulegen.
Kultusminister Rau betonte, dass die neue Werkrealschule von den angehörten Verbänden und Organisationen als zukunftsweisender Beitrag zur Weiterentwicklung der Hauptschulen betrachtet werde. Die Verbindung von individueller Förderung und einer konsequenten Berufsorientierung schaffe einen attraktiven Bildungsgang zum Erwerb der Mittleren Reife. "Wir sind der Überzeugung, dass sich dieses neue Bildungsangebot in unserer Schullandschaft durchsetzen wird", sagte Rau. Ein innovatives Element stelle die institutionalisierte Kooperation der zehnten Werkrealschulklasse mit der Eingangsklasse der zweijährigen Berufsfachschule dar. Das Profil des neuen Bildungsgangs wird durch die zweistündigen Wahlpflichtfächer, die in Klasse 8 und 9 hinzukommen, geschärft. Die Schülerinnen und Schüler könnten zwischen "Natur und Technik", "Wirtschaft und Informationstechnik" und "Gesundheit und Soziales" wählen. Diese Wahlpflichtfächer werden inhaltlich mit der Ausrichtung der zweijährigen Berufsfachschule abgestimmt.
Der Landtag soll die für die Einführung der neuen Werkrealschule notwendigen Änderungen des Schulgesetzes noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschließen. Die Schulträger können die Werkrealschule dann – beginnend mit den Klassen 5 bis 8 – ab dem Schuljahr 2010/11 einrichten. Die ersten Schülerinnen und Schüler der Werkrealschule mit dem neuen 10. Schuljahr werden damit am Ende des Schuljahres 2012/13 die Mittlere Reife erwerben.
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