Anders als der Kultusminister sieht der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg keine breite Zustimmung der unmittelbar Betroffenen zur "Neuen Werkrealschule". Die Mehrheit der Lehrer und Eltern lehnt das neue Schul-Konzept, das Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt als "Mogelpackung" bezeichnet hat, als keine tragfähige Alternative ab. Auch der VBE vermutet, dass der Hauptschule vor Ablauf des Haltbarkeitsdatums lediglich schnell noch ein neues Etikett verpasst werden soll.
Eltern wird die ungeliebte Schulart durch ein neues Etikett nicht schmackhafter gemacht. Der deutliche Trend weg von der Werkrealschule hin zur "echten" Realschule wird weiter anhalten. Schwache Hauptschüler wird es auch weiterhin geben, nur die Schulen dafür sind nicht mehr da, weil die neue Werkrealschulen durch die verlangte Zweizügigkeit Zusammenlegungen respektive Schulschließungen nach sich ziehen werden und manche Kommunen darin die Chance sehen, die ungeliebte Hauptschule loszuwerden und dafür eine "höherwertige" Werkrealschule zu bekommen.
Während in der seitherigen Hauptschule sich positiv entwickelnde Schüler mit dem Werkrealschulzug die Chance bekommen haben, mit Zusatzunterricht durchzustarten, die zehnte Klasse "draufzusatteln" und den mittleren Abschluss zu schaffen, wird bei der neuen Werkrealschule das Scheitern der meisten Schüler und damit der Abgang bereits nach der neunten Klasse ohne mittlere Reife bewusst in Kauf genommen. Während seither Schüler motiviert worden sind, bei guten Leistungen weiter zu machen, wird man in der neuen, auf sechs Jahre angelegten neuen Werkrealschule der Mehrzahl der Schüler nach fünf Schuljahren das Versagen bescheinigen und sie mit dem Zeugnis der Hauptschule entlassen. "Eine bildungspolitische Bankrotterklärung", empört sich der VBE-Sprecher.
Wenn Kultusminister Rau jetzt bei der zusätzlichen Notenhürde am Ende der neunten Klasse der Werkrealschule eine scheinbare Erleichterung durch das Votum der Klassenkonferenz einführen will, die auch das Arbeitsverhalten des Schülers berücksichtigen soll, ist das nach Auffassung des VBE wieder reine Spiegelfechterei, da im Streitfall - wie auch bei der Grundschulempfehlung - lediglich "harte Fakten", sprich: die Noten den Ausschlag geben.