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Kultusstaatssekretär Wacker kritisiert Urteil des Bundesfinanzhofs zum Schulessen

Schlag ins Gesicht für ehrenamtlich tätige Mütter und Väter in den Schulfördervereinen

Mehr zu: Baden-Württemberg, Ehrenamt, Elternarbeit, Ernährung, Recht, Schulverpflegung, Urteile, Schule
Stuttgart, 18.06.2009 -

Der Ehrenamtsbeauftragte der Landesregierung, Kultusstaatssekretär Georg Wacker MdL, hat das gestern veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs zum Schulessen scharf kritisiert. Das Gericht hatte entschieden, dass die Versorgung der Schüler mit Speisen und Getränken auch dann steuerpflichtig ist, wenn sie durch private Elternvereine erfolgt.

Es geht dabei um die Umsatzsteuer, die unabhängig von einem Ge-inn fällig wird. Wacker betonte, dass derzeit etliche der über 500 Schulfördervereine in Baden-Württemberg bei der Zubereitung und Ausgabe des Schulessens tätig seien.

"Für die ehrenamtlich aktiven Mütter und Väter ist dieser Richterspruch ein Schlag ins Gesicht. So motiviert man Eltern nicht, sich in die Schulgemeinschaft einzubringen", erklärte der Ehrenamtsbeauftragte. Er würdigte die Arbeit der Fördervereine und appellierte an die Verantwortlichen, sich weiter für die Kinder und Jugendlichen zu engagieren. "Es wäre schade, wenn der Aufwärtstrend bei der Zahl und der Aktivität der Schulfördervereine durch dieses Urteil ausgebremst würde."

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