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VBE: Ehrenamtlich engagierte Eltern nicht noch durch eine zusätzliche Besteuerung vor den Kopf stoßen

Mehr zu: Baden-Württemberg, Ehrenamt, Elternarbeit, Ernährung, Recht, Schulverpflegung, Urteile, Schule
Stuttgart, 21.06.2009 -

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg unter­stützt die SPD-Landtagsfraktion in dem Bemühen, gegen die vom Bundesfi­nanzhof gerichtlich verordnete Umsatzsteuerpflicht für Elternvereine beim Schulessen mit Hilfe eines parlamentarischen Antrags vorzugehen.

Es könne nicht sein, so VBE-Chef Rudolf Karg, dass Eltern, die Aufgaben des Landes übernommen haben, gleich doppelt in die Pflicht genommen werden. Erst dürfen sie für Schüler ehrenamtlich Essen kochen, danach hält der Staat die Hand für Steuereinnahmen auf.

Bei Schulfesten ist es üblich, dass Eltern im Vorfeld daheim fleißig Kuchen backen, diesen der Schule spenden, um ihn dann bei der Veranstaltung zu Schul­fest-Preisen zurückzukaufen respektive um nicht verkaufte Reste ihres gebacke­nen Kuchens am Ende des Festes zu einem "Sonderpreis" wieder heim zu holen.

Ähnlich verhält es sich mit dem jüngsten Urteil des Bundesfinanzhofs zur Be­steuerung von Mittagessen, die Eltern ehrenamtlich ihren Kindern an Ganztages­schulen zubereiten, weil das Land die Sache nicht richtig gebacken bekommt…

Der VBE begrüßt es ausdrücklich, dass die SPD-Fraktion im Stuttgarter Landtag parlamentarisch die Initiative ergreift, um gegen solche Kuriositäten der Rechts­sprechung Front zu machen. Man dürfe die Gutmütigkeit und Langmut enga­gierter Eltern nicht überstrapazieren, schimpft VBE-Chef Rudolf Karg.

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