Im Streit um das Lehrer-Bewertungsportal "spickmich.de" hat der Bundesgerichtshof (BGH) die freie Meinungsäußerung im Internet über den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Lehrkräften gestellt. Der Verband Deutscher Realschullehrer (VDR) ist enttäuscht über das Urteil.
Im Streit um das Lehrer-Bewertungsportal "spickmich.de" hat der Bundesgerichtshof (BGH) die freie Meinungsäußerung im Internet über den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Lehrkräften gestellt. Der Verband Deutscher Realschullehrer (VDR) ist enttäuscht über das Urteil.
VDR-Landesvorsitzender Bernd Karst zu der Entscheidung: "Spickmich.de dient nicht einem verbesserten Lehrer-Schüler-Verhältnis. Spickmich öffnet eine Schleuse für üble Nachrede. Spickmich-Bewertungen sind alles andere als objektive Aussagen. Es sind Stimmungsäußerungen gegen Wehrlose und Schmutzkampagnen, die nunmehr noch rechtlich legitimiert werden sollen. Schüler können in Spickmich ihren Frust abladen. Spickmich mag auch "lustig" sein, aber das geht meistens auf Kosten der Betroffenen. Es bleibt wirklich zu hoffen, dass sich das Bundesverfassungsgericht dem Thema nochmals annehmen wird, was im Übrigen nicht nur die Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch Datenschützer und Verfassungsrechtler erwarten." Wie sollen Lehrkräfte ihren Schülern nach diesem Urteil erklären, dass anonymes Mobbing im Internet gegen Mitschüler verwerflich ist, gegen Lehrkräfte aber legitim?
Der Bundesgerichtshof begründet heute in seinem Urteil, dass Bewertungen zulässig seien, die die berufliche Tätigkeit der Lehrkraft betreffen, bei der der Einzelne grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre genießt. Man muss sich fragen, inwieweit cool, witzig, beliebt, gelassen etc. sowie Stilblüten als objektive berufliche Bewertungskriterien gelten können.
Der VDR wehrt sich nicht gegen eine Evaluation der Unterrichtsqualität. Diese muss aber auf seriöse Weise und nach objektiven Maßstäben erfolgen.