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Ab dem kommenden Schuljahr können Schulen im Land ein Personalausgabenbudget erhalten

Lehrerstellen können in Mittel umgewandelt werden / Kultusminister Rau: Neues Personalausgabenbudget stärkt die Eigenständigkeit der Schulen

Mehr zu: Ausstattung, Baden-Württemberg, Bildungsausgaben, Eigenverantwortliche Schule, Schulorganisation, Statistik, Unterrichtsversorgung, Vergütung, Schule
Stuttgart, 24.06.2009 -

"Noch nie haben die Schulleitungen in Baden-Württemberg so viele Freiräume besessen wie heute, um Schule und Unterricht in eigener Verantwortung zu gestalten. Das neue Personalausgabenbudget wird die von uns gewollte Entwicklung zu noch mehr Eigenständigkeit weiter voranbringen. Zukünftig können Lehrerstellen in Mittel umgewandelt werden. Damit wird den Schulleitern die Möglichkeit eröffnet, in ergänzende Bildungsangebote und Dienstleistungen zu investieren. Davon erwarten wir einen Schub für die weitere Profilbildung an unseren Schulen", sagte Kultusminister Helmut Rau MdL am Mittwoch (24. Juni) in Stuttgart.

Am Vortag hatte der Ministerrat die Einführung der Personalausgabenbudgetierung (PAB) für das kommende Schuljahr gebilligt. Das Projekt ist Bestandteil der im Sommer vergangenen Jahres von der Landesregierung beschlossenen "Qualitätsoffensive Bildung".

Mit der PAB erhalten die Schulen das Recht, selbständig befristete Arbeitsverträge abzuschließen. Die Auszahlung von Vergütungen erfolgt auf der Basis der erstellten Arbeitsverträge durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung.

Als zusätzlicher Anreiz verbleiben die nicht verausgabten Mittel den Schulen vorläufig zu hundert Prozent und werden dem Budget des Folgejahres zugeschlagen.

Das von den Schulen in Anspruch genommene Budget ist ausschließlich für Landesaufgaben einzusetzen. Die Schulleitung kann Personal für die Erweiterung des Bildungsangebots und die Unterstützung der Pädagogen einstellen. Als Budgetobergrenze sind fünf Prozent des tatsächlich zugewiesenen Unterrichtsvolumens festgelegt. Die Schulleitung entscheidet, wie viele Stunden bzw. Stellenteile in das Budget einfließen sollen. Voraussetzung ist, dass an der Schule freie und besetzbare Stellenanteile zur Verfügung stehen. Im entsprechenden Umfang reduziert sich für die Schule die tatsächliche Zuweisung von Lehrerwochenstunden. Denn die entsprechenden Stellenanteile werden gesperrt, um daraus Mittel für die PAB schöpfen zu können. Jede zu budgetierende Stelle des höheren Dienstes wird mit einem Betrag in Höhe von 49.000 Euro bewertet, jede Stelle des gehobenen Dienstes mit einem Betrag in Höhe von 43.500 Euro.

Am Landesinstitut für Schulentwicklung wird eine Beratungsstelle mit zwei Mitarbeitern als Anlaufstelle für die Schulen eingerichtet. Sie berät Schulen bei der Umsetzung einer Personalausgabenbudgetierung und erstellt Handreichungen. Zudem sollen die teilnehmenden Schulen in Workshops auf die PAB vorbereitet werden. Die konkrete Bewilligung und Umsetzung der PAB erfolgt, wie schon bei der Lehrereinstellung, über das zuständige Regierungspräsidium.

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