Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB)
23 Starterschulen für längeres gemeinsames Lernen
Behörde genehmigt Anträge
Mehr zu: Grundschule, Hamburg, KITA, Schulentwicklung, Schulstruktur, Stadtteilschule, SchuleZum Schuljahr 2010/11 werden 22 Hamburger Grundschulen und das Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte – also insgesamt 23 Schulen - gleichzeitig mit der vierten und der fünften Jahrgangsstufe als Primarschule starten. Das hat die Behörde für Schule und Berufsbildung heute nach Prüfung der Anträge der Schulen entschieden. Alle anderen Primarschulen starten im gleichen Jahr allein mit der Klasse vier.
Die Starterschulen im Einzelnen: Adolph-Schönfelder-Schule, Altonaer Straße/Arnkielstraße, Am Falkenberg, An der Burgweide, An der Seebeek, Beim Pachthof, Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte, Bunatwiete/Maretstraße, Clara-Grunwald-Schule, Grumbrechtstraße, Iserbarg, Kapellenweg, Lämmersieth, Langbargheide, Lange Striepen, Ohrnsweg, Osterbrook, Quellmoor, Rellinger Straße, Schnuckendrift, Slomanstieg, Stübenhofer Weg, Vizelinstraße.
"Ich freue mich über den Schwung und die Begeisterung, die von den Starterschulen ausgehen. An ihrem Beispiel wird zu sehen sein, wie das längere gemeinsame Lernen ganz praktisch funktioniert. Aus diese Weise spielen sie eine wichtige Rolle für die neue Lernkultur in Hamburg", sagt Schulsenatorin Christa Goetsch.
Die 23 Schulen sind über die ganze Stadt verteilt, wenn auch in der Region Süderelbe eine gewisse Konzentration festgestellt werden kann. Zu einem großen Teil haben die Schulen besondere Profile zu bieten wie z.B. jahrgangsübergreifendes Lernen, Integrationsklassen und integrative Regelklassen, enge Kooperation mit Kindertagesstätten, Begabtenförderung oder die Teilnahme am Schulversuch "Alleskönner". Die Schulen und die Eltern werden ab sofort bei ihrem vorzeitigen Einstieg in die Jahrgangsstufen 5 und 6 der Primarschule intensiv durch die Behörde für Schule und Berufsbildung betreut.
Voraussetzung für eine Bewerbung als Starterprimarschule war, dass so viele Eltern Interesse am gemeinsamen Lernen ihrer Kinder bis einschließlich Klasse 6 hatten, dass mindestens zwei Parallelklassen gebildet werden können. Auf der Grundlage der Voten der Eltern aller Drittklässler einer Grundschule, der Lehrerkonferenz und des Elternrats hat dann die Schulkonferenz mit Zweidrittelmehrheit entscheiden, ob ein Antrag auf frühere Einführung des längeren gemeinsamen Lernens an dieser Schule gestellt werden sollte. Die nun teilnehmenden Schulen sind nach Prüfung durch die Behörde für Schule und Berufsbildung ausgewählt worden.
Für die Klassen 5 und 6 der Starterprimarschulen werden sowohl die Stundentafel als auch die Rahmenpläne für die Fächer und Aufgabengebiete so festgelegt, dass die Schülerinnen und Schüler unter den gleichen Voraussetzungen in die Jahrgangsstufe 7 der weiterführenden Schulen eintreten, wie Schülerinnen und Schüler von anderen Schulen. Der Übergang erfolgt für alle nach denselben leistungsbezogenen Kriterien unabhängig von der in den Jahrgangsstufen 5 und 6 besuchten Schulform.
Die Starterschulen führen bereits in Klasse 4 Elemente der neuen Primarschule ein. So wird der den Englischunterricht dreistündig erteilt und bereits in die englische Schriftsprache eingeführt. Bisher ist der Englischunterricht zweistündig und auf die mündlichen Sprachkompetenzen beschränkt. Ebenso wird in Klasse 4 der Sachunterricht in die Lernbereiche Naturwissenschaften und Gesellschaft ausdifferenziert. Auch ist es möglich, in der Jahrgangsstufe 5 in die zweite Fremdsprache einzuführen.
Starterprimarschulen erhalten zusätzliche Mittel für die Vorbereitung und Umsetzung ihres pädagogischen Programms ab dem Schuljahr 2009/10 und werden vom Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung bei der Entwicklung ihrer schulbezogenen pädagogischen Programme unterstützt und begleitet.
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