Minister Rippel: Weg frei für Studium mit Meistertitel an saarländischen Hochschulen
Mehr zu: Mittelbau, Saarland, Stipendien, Studienwahl, Studierfähigkeit, Weiterbildung, Hochschule, Berufliche BildungDer saarländische Landtag hat heute (1. Juli 2009) eine Änderung der saarländischen Hochschulgesetze beschlossen. Danach wird künftig Meistern und Gleichgestellten der unmittelbare Zugang zu allen saarländischen Hochschulen eröffnet. Das teilte Wirtschafts- und Wissenschaftsminister Joachim Rippel mit. Der Meistertitel wird damit der Allgemeinen Hochschulreife gleichgestellt. Ferner wird auch der Erwerb der fachgebundenen Studienberechtigung für Berufstätige in Ausbildungsberufen erleichtert. Nach der Neuregelung können beruflich qualifizierte Bewerber, die eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit aufweisen, ein Probestudium aufnehmen oder eine Zugangsprüfung ablegen. Der bisher notwendige zusätzliche Nachweis der besonderen Qualifikation durch berufliche Weiterbildung entfällt.
Wirtschafts- und Wissenschaftsminister Joachim Rippel: "Diese Gesetzesänderung entspricht einem besonderen Anliegen der Landesregierung, für beruflich qualifizierte Personen die Zugangsmöglichkeiten zum Hochschulstudium weiter zu vereinfachen. Damit fördern wir insbesondere die Durchlässigkeit des beruflichen Bildungssystem zum allgemeinen und akademischen Bildungssystem." In der modernen Gesellschaft ist Weiterbildung zur Erhaltung, Steigerung und Erneuerung beruflicher Kompetenz als lebenslange Begleitung des Berufslebens unverzichtbar. "Für geeignete Absolventen der Berufsausbildung muss daher der Weg zum Studium offen stehen. Auch die Hochschulen profitieren vielfältig von dem beruflichen Erfahrungswissen und der besonderen Motivation, die die Studienbewerber aus der beruflichen Bildung durch die Aufnahme eines Studiums einbringen", so Minister Rippel weiter.
Mit der vom Landtag beschlossenen Gesetzesänderung wird auch die Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern im Bereich des Hochschulrechts in Folge der Föderalismusreform in das Landesrecht übernommen. Mit dem Wegfall der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Hochschulrahmenrecht sind die Länder gehalten, eigenständige Regelungen in ihren Landesgesetzen vorzusehen. Die Rahmengebung für die Hochschulen ist künftig allein im Landesrecht geregelt.
Gestärkt wird die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, die mit der Neueinführung der Personalkategorie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen wissenschaftlichen Mittelbau erhält. Hier werden der Hochschule die personellen Ressourcen bereitgestellt, die sie bei der Wahrnehmung der gestiegenen Aufgaben in angewandter Forschung und Entwicklung und beim Technologietransfer benötigt.
Die Gesetzesänderung setzt auch einen Vorschlag der Studierenden um und erweitert die Befreiungsmöglichkeiten von den Studiengebühren in den Fällen, in denen Studierende in den Gremien der Hochschulen oder in satzungsmäßigen Organen der Hochschulen mitwirken. Künftig können in der Selbstverwaltung tätige Studierende bis zu drei Semester von der Zahlung der Studiengebühr befreit werden. Die bisherige Höchstdauer betrug zwei Semester. Diese Maßnahme dient der Stärkung der Selbstverwaltung der Hochschulen und wertet zugleich die Wahrnehmung dieses wichtigen studentischen Ehrenamtes auf.
Eine weitere Neuerung betrifft die Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses. Die Vergabe von Stipendien in der staatlichen Graduiertenförderung erfolgt künftig in Zuständigkeit der saarländischen Hochschulen. Die über den Landeshaushalt zu diesem Zweck bereitgestellten Mittel werden der Universität im Zusammenwirken mit den anderen Hochschulen in vollem Umfang zur Bewirtschaftung und zur eigenverantwortlichen Ausgestaltung des Zuwendungsverfahrens zugewiesen. Die Landesregierung setzt damit den Weg der Stärkung der Autonomie der Hochschulen fort.
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