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Qualitätsanalyse: Neue Handreichung für Schulen zum Thema Zielvereinbarungen

Mehr zu: Eigenverantwortliche Schule, Nordrhein-Westfalen, Schulfächer, Schulinspektion, Schulträger, Schulverwaltung, Unterrichtsgestaltung, Weiterbildung, Schule
Düsseldorf, 06.07.2009 -

Mit mehr als 1.000 besuchten Schulen und über 30.000 erfassten Unterrichtsbesuchen leistet die Qualitätsanalyse Nordrhein-Westfalen einen großen Beitrag zur Qualitätsentwicklung der nordrhein-westfälischen Schulen. Die professionelle Betrachtung von außen liefert den Schulen Hinweise auf ihre Stärken und Schwächen.

Seit heute gibt es eine neue Handreichung mit Informationen zu Zielvereinbarungen zwischen Schule und Schulaufsicht. Schulministerin Barbara Sommer: "Damit erhalten die Schulen einen weiteren Baustein für ein schulinternes Qualitätsmanagement, das auch die konsequente Fortentwicklung ihrer pädagogischen Arbeit einschließt."

Zu Beginn des Schuljahres 2006/2007 startete die externe Evaluation der Qualität der schulischen Arbeit. Qualitätsanalysen laufen nach einem standardisierten und transparenten Verfahren ab. So genannte "Qualitätsteams" nehmen eine Schule als Ganzes in den Blick. Sie bewerten anhand eines landesweit einheitlichen Qualitätstableaus die zentralen Aspekte schulischer Entwicklungsprozesse und sehen sich eine Vielzahl von Unterrichtssequenzen an. Nach einer Qualitätsanalyse erhält die Schule einen individuellen, datenbasierten Bericht, den auch die schulfachliche Aufsicht und der Schulträger bekommt. Aussagen über einzelne Lehrkräfte werden nicht getroffen, da es hierfür andere Instrumente gibt. Dennoch liefert der Qualitätsbericht der Schule systembezogene Hinweise auf den Stand ihrer Qualitätsentwicklung. Die Schule wertet den Bericht in ihren verschiedenen Gremien aus. Die sich daraus ergebenden Maßnahmen sind Grundlagen für die Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht.

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat daher das Verfahren zum institutionellen Zielvereinbarungsprozess zwischen Schulen und der schulfachlichen Aufsicht präzisiert und in einer Handreichung beispielhaft erläutert. "Damit wird die Eigenverantwortlichkeit der Schulen gestärkt und das in der Qualitätsanalyseverordnung festgelegte Verfahren eindeutiger beschrieben und vereinheitlicht. Schließlich kommt modernes Leitungs- und Steuerungshandeln in der Regel nicht ohne Zielvereinbarungen aus", so Ministerin Sommer. Die Dokumente zum Zielvereinbarungsprozess können auf der Internetseite des Schulministeriums aufgerufen und herunter geladen werden.

Weitere Informationen und die Handreichung finden Sie unter www.schulministerium.nrw.de, dort unter "Qualitätsanalyse NRW".

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