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Satzungsänderung ermöglicht umsatzsteuerfreies Schulessen

Kultusstaatssekretär Georg Wacker und die Vorsitzende des Landesverbandes der Schulfördervereine, Anne Kreim, appellieren an Schulfördervereine, erzieherischen Auftrag in Satzung aufzunehmen

Mehr zu: Baden-Württemberg, Deutschland, Ehrenamt, Elternarbeit, Ernährung, Schulverpflegung, Schule
Stuttgart, 07.07.2009 -

Der Ehrenamtsbeauftragte der Landesregierung, Kultusstaatssekretär Georg Wacker MdL, und die Vorsitzende des Landesverbandes der Schulfördervereine, Anne Kreim, setzen sich gemeinsam für ein umsatzsteuerfreies Schulessen ein. Beide appellieren an die Schulfördervereine im Land, in ihrer Satzung einen erzieherischen Auftrag zu formulieren. Wichtig dabei sei beispielsweise, die sozialen Aspekte der Schulspeisung hervorzuheben. "Das ist der schnellste Weg, um bei der Ausgabe von Schulessen von der Umsatzsteuer befreit werden zu können", betonten Wacker und Kreim.

Mit ihrem Vorstoß reagieren Wacker und Kreim auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs, nach dem Schulfördervereine für Schulessen Umsatzsteuer erheben müssen. Dies hatte bei den ehrenamtlich Aktiven in den Schulfördervereinen Proteste und Verunsicherung ausgelöst. Laut Wacker hat eine Prüfung ergeben, dass sich die finanziellen Auswirkungen durch die Umsatzsteuerpflicht voraussichtlich in einem vertretbaren Rahmen hielten. Dies gehe auf die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs zurück.

Der Vorsteuerabzug berechtigt dazu, von der Umsatzsteuer diejenigen Umsatzsteuerbeträge abzuziehen, die andere für ihre ausgeführten steuerpflichtigen Umsätze in Rechnung gestellt haben. "Wir werden in jedem Fall genau beobachten, ob diese von Finanzexperten aufgestellte Prognose auch tatsächlich zutrifft", betonten Wacker und Kreim. Dennoch bestehe Handlungsbedarf. "Was in jedem Fall bleibt ist der bürokratische Aufwand, der mit einer jährlichen Umsatzsteuererklärung verbunden ist." Aus diesem Grund mache eine Änderung bundesgesetzlicher Regelungen Sinn. Würden die Schulfördervereine den Studentenwerken, die für den Mensabetrieb verantwortlich sind, gleich gestellt, entfiele die Umsatzsteuerpflicht automatisch. Es sei jedoch fraglich, ob sich aufgrund der deutschlandweit unterschiedlichen Ehrenamtsstrukturen andere Bundesländer einer entsprechenden Bundesratsinitiative anschließen würden. Deshalb empfehlen Wacker und Kreim den Schulfördervereinen, den aufgezeigten Weg der Satzungsänderung zu gehen. "Der Landesverband informiert und berät Schulfördervereine. Diejenigen, die durch das Bundesfinanzhofurteil betroffen sind oder sich über ihre steuerrechtliche Lage nicht sicher sind, erfahren Unterstützung durch den Landesverband der Schulfördervereine", so die Vorsitzende Anne Kreim."

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